Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Gnadenlose Weihnachtszeit: Behörden verhängen Corona-Bußgelder gegen Obdachlose

Obdachloser (Foto: Shutterstock/Stephm2506)
 

Der Corona-Terror trifft die Ärmsten. Sie haben kein Dach über dem Kopf, leben – anders als Hundetausende aus fernen Ländern stammende Rundumversorgte – am Existenzminimum. Wegen der zur Pandemie erklärten Corona-Erkrankung fallen Flaschensammeln oder Betteln weg. Kommunen erlegen diesen Menschen trotzdem Bußgelder wegen Coronaverstößen auf, die nun erbarmungslos eingetrieben werden.

Obdachlose trifft es in Zeiten von Corona besonders schwer. Der Winter hat Einzug gehalten, wegen der zur Pandemie hochgeputschten Viruserkrankung sind dieses Menschen von Erwerbsquellen wie Pfandflaschensammeln oder Betteln abgeschnitten. Wegen Verstößen gegen die immer straffer werdenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum werden sie zudem immer häufiger mit Bußgeldern belegt. Das seien zum Teil horrende Beiträge, die von den Ordnungsbehörden besonders vehement eingetrieben werden, berichtet hierzu übereinstimmend Mitarbeiter von Hilfseinrichtungen wie der Diakonie oder der Liga der freien Wohlfahrtspflege. Sogar von Summen im vierstelligen Bereich sprach ein Sozialarbeiter von der Einrichtung Tagestreff Tür in Karlsruhe laut dem Magazin BW24. Die Behörden seien in der Regel nicht bereit auf die Ordnungsgelder zu verzichten.

 

Nach Angaben der Liga gebe es zudem große Defizite in ländlichen Gebieten und auch so manchen Kommunen und Städte hätten große Probleme bezüglich der Versorgung dieser Gruppe. Die von der Regierung im April wegen Corona zugesagten Sonderhilfen in Höhe von rund 750.000 Euro, von denen rund 250.000 für die Wohlfahrtsverbände bestimmt gewesen seien, „sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“, so ein Mitarbeiter der Wohnungslosenhilfe der Diakonie Baden. Aus Kreisen von Sozialverbänden hieß es, dass Anträge auf Hilfsgelder aus dem Frühjahr zum Teil noch nicht oder viel zu langsam bearbeitet würden. Mit Blick auf die nun angebrochene Winterperiode appelliert der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) an das Sozialministerium, die finanziellen Hilfen auszudehnen. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte indes  dass Wohnungslosenhilfe grundsätzlich eine kommunale Pflichtaufgabe sei.

Insgesamt 650.000 Menschen sind nach Angaben des Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe in Deutschland von Wohnungslosigkeit betroffen. Diese Zahl stammt aus dem Jahr 2017. Drei Jahre und nach einer heillosen, zerstörerischen Corona-Politik der Bundesregierung später befürchtet der Mieterbund in Hessen eine Welle von Wohnungskündigungen. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 07.12.2020

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