Covid-19: Oberverwaltungsgericht verbietet Dresdner „Querdenken“-Demo

Dresden vom rechten Elbufer unterhalb der Augustusbrücke.

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat die für heute geplante Dresdner „Querdenken“-Demonstration verboten.

Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden. Die Initiative „Querdenken“ hatte eine Kundgebung für 4.000 Menschen angemeldet. Die Stadt untersagte sie mit Hinweis auf die Infektionsgefahren. Die Polizei bereitet sich dennoch auf einen Großeinsatz vor. Sie rechnet mit der Anreise zahlreicher Hooligans und Rechtsextremisten. Zugleich werden Linksextremisten in der Stadt erwartet. Es wurden mehrere Gegendemonstrationen angemeldet, die nicht dem Versammlungsverbot unterliegen.

Auch in Erfurt und in Frankfurt am Main wurden für heute „Querdenken“-Kundgebungen angemeldet. Die zuständigen Verwaltungsgerichte bestätigten zwar die erlassenen Verbote, dagegen konnten die Veranstalter aber noch Beschwerde einlegen. Auch hier sind jeweils Gegendemonstrationen geplant.

Quelle: Deutschlandfunk vom 12.12.2020

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