EuGH: EU-Staaten dürfen rituelle Schlachtung ohne Betäubung verbieten

Justizia in Frankfurt am Main (imago / robertharding / Hans Peter Merten )
EU-Staaten dürfen Schlachtung ohne Betäubung verbieten (imago / robertharding / Hans Peter Merten )

EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch für rituelle Schlachtungen eine Betäubung des Tieres vorschreiben.

Eine solche Vorgabe folge dem von der Europäischen Union anerkannten Ziel, das Wohlergehen von Tieren zu fördern, hieß es von Seiten des EuGH. Im Übrigen verstießen derartige Vorschriften nicht grundsätzlich gegen das Recht auf Religionsfreiheit.

Verhandelt wurde ein Fall aus Belgien. Dort hatte die Region Flandern die Schlachtung ohne Betäubung 2017 aus Tierschutzgründen verboten. Dagegen waren jüdische und muslimische Verbände juristisch vorgegangen.

(Rechtssache C-336/19).

Quelle: Deutschlandfunk vom 17.12.2020

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birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Gebt den Tierschindern endlich mal die richtige Kante !
Wenn es denen nicht paßt sollen sie ihre eigene Scheiße fressen, die ist zu 100% Koscher !

Das hebräische Wort Koscher bedeutet übersetzt „geeignet, zugelassen“, das Gegenteil, also „untauglich, unrein“ bezeichnet man als Treife.

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Hoffentlich wird diese Sauerei auch endlich bei uns verboten. Wenn es den entsprechenden Herrschaften die das tun nicht passt dürfen sie gerne alle in ihre Heimat abhauen. Lieber heute als morgen.

Waldtürenöffner
Waldtürenöffner
3 Jahre zuvor

Es wird immer das Gegenteil von der Überschrift.

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Zählt Corona auch dazu ???

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