EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch für rituelle Schlachtungen eine Betäubung des Tieres vorschreiben.
Eine solche Vorgabe folge dem von der Europäischen Union anerkannten Ziel, das Wohlergehen von Tieren zu fördern, hieß es von Seiten des EuGH. Im Übrigen verstießen derartige Vorschriften nicht grundsätzlich gegen das Recht auf Religionsfreiheit.
Verhandelt wurde ein Fall aus Belgien. Dort hatte die Region Flandern die Schlachtung ohne Betäubung 2017 aus Tierschutzgründen verboten. Dagegen waren jüdische und muslimische Verbände juristisch vorgegangen.
(Rechtssache C-336/19).
Quelle: Deutschlandfunk vom 17.12.2020
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Gebt den Tierschindern endlich mal die richtige Kante !
Wenn es denen nicht paßt sollen sie ihre eigene Scheiße fressen, die ist zu 100% Koscher !
Das hebräische Wort Koscher bedeutet übersetzt „geeignet, zugelassen“, das Gegenteil, also „untauglich, unrein“ bezeichnet man als Treife.
Hoffentlich wird diese Sauerei auch endlich bei uns verboten. Wenn es den entsprechenden Herrschaften die das tun nicht passt dürfen sie gerne alle in ihre Heimat abhauen. Lieber heute als morgen.
Es wird immer das Gegenteil von der Überschrift.
Zählt Corona auch dazu ???
[…] „EuGH EU Staaten dürfen rituelle Schlachtung ohne Betäubung verbieten“:http://staseve.eu/?p=153356 […]