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Ökostrom: Bundestag beschließt Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Bundestag (picture alliance /dpa/Kay Nietfeld)

Der Bundestag hat eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen.

Die Entscheidung im Plenum fiel in namentlicher Abstimmung. Danach wurde unter anderem eine Übergangsregelung für ältere Windkraftanlagen vereinbart, die im kommenden Jahr aus der EEG-Förderung fallen. Für sie wird zunächst ein geringer Aufschlag auf den Strompreis erhoben, der im Verlauf des Jahres durch ein neues Abschreibungs-Modell ersetzt wird. Der Eigenverbrauch von selbst produziertem Solarstrom – etwa auf dem Hausdach – soll erleichtert werden. Auch für Anlagen auf Mietshäusern sind Vereinfachungen geplant.

Die EEG-Reform muss noch vom Bundesrat gebilligt werden, damit sie zum 1. Januar in Kraft treten kann.

Quelle: Deutschlandfunk vom 17.12.2020

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