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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab

Eine Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts (dpa)

ARD, ZDF und Deutschlandradio sind mit dem Versuch gescheitert, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar per Eilantrag durchzusetzen.

Die Sender hätten nicht dargelegt, dass ihnen schwere Nachteile drohten, wenn sie die Entscheidung in der Hauptsache abwarten müssten, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. Eine inhaltliche Entscheidung wurde mit dem Beschluss nicht gefällt und ist nicht kurzfristig zu erwarten.

Der Rundfunkbeitrag bleibt damit vorläufig auf der aktuellen Höhe von 17,50 Euro, vorgesehen war für die Beitragsperiode von 2021 bis 2024 eine Erhöhung um 86 Cent. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff hatte den Gesetzentwurf im Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, um einen Bruch seiner schwarz-rot-grünen Koalition zu verhindern. Weil die Zustimmung aller Bundesländer Voraussetzung ist, kann der Staatsvertrag nicht wie geplant in Kraft treten.

ARD und Deutschlandradio kündigen Folgen an

Die ARD kündigte nach Bekanntgabe der Entscheidung Auswirkungen auf das Programm an. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow sagte: „Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“ Man werde nun gemeinsam beraten.

Auch das Deutschlandradio will konkrete Folgen für das Haus beschließen. Ein Sprecher des öffentlich-rechtlichen Senders erklärte: „Deutschlandradio nimmt den Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis. Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten.“ In den kommenden vier Jahren fehlen demnach insgesamt rund 66,5 Millionen Euro, wenn die Beitragsanpassung nicht kommt. Dies hätte „unweigerlich erhebliche Folgen für die Programmgestaltung.“

Quelle: Deutschlandfunk vom 23.12.2020

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