Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab

Eine Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts mit dem Schriftzug „Bundesverfassungsgericht". (dpa)
Eine Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts (dpa)

ARD, ZDF und Deutschlandradio sind mit dem Versuch gescheitert, die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar per Eilantrag durchzusetzen.

Die Sender hätten nicht dargelegt, dass ihnen schwere Nachteile drohten, wenn sie die Entscheidung in der Hauptsache abwarten müssten, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. Eine inhaltliche Entscheidung wurde mit dem Beschluss nicht gefällt und ist nicht kurzfristig zu erwarten.

Der Rundfunkbeitrag bleibt damit vorläufig auf der aktuellen Höhe von 17,50 Euro, vorgesehen war für die Beitragsperiode von 2021 bis 2024 eine Erhöhung um 86 Cent. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Haseloff hatte den Gesetzentwurf im Dezember vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, um einen Bruch seiner schwarz-rot-grünen Koalition zu verhindern. Weil die Zustimmung aller Bundesländer Voraussetzung ist, kann der Staatsvertrag nicht wie geplant in Kraft treten.

ARD und Deutschlandradio kündigen Folgen an

Die ARD kündigte nach Bekanntgabe der Entscheidung Auswirkungen auf das Programm an. Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow sagte: „Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“ Man werde nun gemeinsam beraten.

Auch das Deutschlandradio will konkrete Folgen für das Haus beschließen. Ein Sprecher des öffentlich-rechtlichen Senders erklärte: „Deutschlandradio nimmt den Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis. Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten.“ In den kommenden vier Jahren fehlen demnach insgesamt rund 66,5 Millionen Euro, wenn die Beitragsanpassung nicht kommt. Dies hätte „unweigerlich erhebliche Folgen für die Programmgestaltung.“

Quelle: Deutschlandfunk vom 23.12.2020

Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 


Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
11 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

18,36/Monat…das hält man uns immer vor … es sind aber Milliarden € die da eingeheimst werden… um die ausufernden Pensionen der ÖR-Oberen zu finanzieren.
Des derzeitige ÖR-TV- Programm …. zum Abschalten schön.

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor
Reply to  gerhard

Und weil die Triage in Zittau wohl erlogen war … geistert jetzt die Meldung durch alle Gazetten:
Zuspitzung im Corona-Hotspot Sachsen – Krematorium in Zittau überfüllt.

Wir haben Winter…und da müffeln die Leichen nicht so schnell wie im Sommer.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

#Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern,#
Entweder, oder, ist eine Erpressung!

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Hoffentlich gehen die nicht PLEITE und legen einen Insolvenzantrag vor…

Westdeutscher Rundfunk Köln

D-U-N-S® Nummer: 32-448-5556

Firmeninformation
Adresse:
Appellhofplatz 1
50667 Köln

Nicht auszudenken, wenn meine tägliche Berieselung ausfällt…
Am Ende heißt es noch, die BRD sei gar kein Staat…

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Von mir aus kann der ganze Mist abgeschaltet werden. Geld gibt es jedenfalls für diesen Schrott nicht mehr.
Vorallem die Vorstände dieser Firmen sollten sich mal mit einer gescheiten Arbeit beschäftigen.

Annette
Annette
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Auch da ist alles FIRMA, von der Beitragsservice-Firma bis … einfach alles…

UPIK lügt nicht, siehe —> Firmeninformation
Gerichte, Anwälte, Autohäuser, Haftanstalten, Regierungsteile, Verfassungsschutz… ALLES (Sogar der Kiosk bei mir in der Seitenstraße, auch als FIRMA eingetragen, oder der Edekaladen und und und

Firma ist Firma

Und warum die Einwohner die Dimension nicht begreifen, das verstehe jemand.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  Annette

„Und warum die Einwohner die Dimension nicht begreifen, das verstehe jemand.“

Weil die Krone der Schöpfung unter Massenverblödung leidet. Verursacht durch Dauerbeschuß mit Lügen über die gesteuerten Medien.

Det
Det
3 Jahre zuvor
Reply to  Annette

Ja, PERSONEN sind Firmen und Firmen sind Fiktionen
und alles endet bei der Vatikan-Bank; Papst Franzis ist der
oberster Verwalter dieser PERSONEN, das ist sein Hauptjob !!
Er hat die Entscheidungsbefugnis, ob Firmen aufgelöst werden oder nicht, er hat auch die Entscheidungsbefugnis bei schweren Vergehen von CEO`s einzugreifen; deshalb weltweit auch die gleichgeschalteten Aktionen in bezug auf Corona; es ist alles eine große Familie; da gibt es keine unabhängigen Staaten mehr.

Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Von mir aus sollten die keinen Cent mehr bekommen. Das stecken doch nur die Chefs in ihre Taschen. Schaut mal wieviel Rente so einer kriegt – da wird dem normalen Arbeitnehmer übel. Elende Abzockerbande.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Wir müssen uns erst durch alle Instanzen klagen bis wir am BVG zugelassen werden. Das dauert bis zu drei Jahre, weil DIE wissen wie verschleppt wird. Das ist noch nicht sicher, ob das BVG die Klage überhaupt annimmt. Das Gothaer Urteil zu Hartz IV ist fünf Jahre liegen geblieben. Was bilden sich diese vermutlichen Lügenbolde von öffentlich rechtlicher Toilette ein?

Иван
3 Jahre zuvor

Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilantrage von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhohung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Damit kann der monatliche Beitrag zum Jahreswechsel nicht um 86 Cent steigen. Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, eine Erhohung des Rundfunkbeitrags vorlaufig anzuordnen. Entsprechende Eilantrage der offentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio wiesen die Richterinnen und Richter zuruck.