Augsburg – Silvester-Knaller am Augsburger Verwaltungsgericht!

In einer Eilentscheidung hat das Gericht das komplette Feuerwerksverbot für Silvester in Augsburg gekippt.

Das Böllerverbot könne nicht auf das Infektionsschutzgesetz beziehungsweise die bayerische Corona-Schutzverordnung gestützt werden, teilte das Gericht mit.

Heißt: Auf Privatgrundstücken dürfen die Menschen in Augsburg wieder böllern. Die Stadt hatte das verboten. Genau wie die Stadt Nürnberg. Augsburg kann aber noch vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.

Quelle: Bild-online vom 22.12.2020

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