Europa – Vitali Naumkin: Wer trampelt auf den Menschenrechten der Krim-Bewohner herum?

 

Vitali Naumkin: Wer trampelt auf den Menschenrechten der Krim-Bewohner herum?

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Vitali Naumkin, Direktor der Russischen Akademie der Wissenschaften am Institut für Orientalistik wirft der EU den Bruch ihrer eigenen Menschenrechtskonventionen vor, angesichts der Tatsache, dass es russischen Staatsbürgern, die auf der Krim leben, grundsätzlich verboten ist, Anträge auf Einreise in ein EU-Land zu stellen. Mit dieser Haltung verletzt die EU ihre eigene Europäische Menschenrechtskonvention, die Ausreisefreiheit als elementares Bürgerrecht definiert.

Die Länder der Europäischen Union verweigern russischen Staatsbürgern, die ihren Wohnort auf der Krim haben, die Erlaubnis, einen Visa-Antrag für EU-Länder zu stellen. Nicht die Einreise ist verboten – schon die reine Antragsstellung wird unterbunden. Vitali Naumkin zitiert einen amerikanischen Diplomaten, der die Position der amerikanischen Regierung wie folgt darstellt:

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„Alle Bewohner der Krim können sich für eine Einreise in die USA an die Botschaft in Kiew wenden“.

Naumkin zieht Parallelen zur Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ), welche von der internationalen Staatengemeinschaft nicht als Staat anerkannt wird. Ausnahme bildet die Türkei. Und doch können die Bürger der TRNZ in Europa und den USA Visa-Anträge stellen und ausreisen. Hier wird nicht erwartet, dass sie sich an die Botschaften in Zypern wenden. Der Visa-Antrag kann ohne Probleme auch in dem Teil Nikosias gestellt werden, der zur TRNZ gehört.

Somit wirft Naumkin die Frage auf, warum auf der Krim ein anderer Maßstab angelegt wird als in Zypern. Er stellt die These auf, dass es der Versuch ist, durch kollektive Bestrafung die Bevölkerung zu einer Abkehr von Russland zu bewegen.

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Zudem merkt er an, dass die Europäischen Menschenrechtskonventionen unter Protokoll Nummer 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten das Recht zum Verlassen eines jeden Landes garantieren. Die Konvention postuliert dies sogar als explizites Bürgerrecht. Die Ausreisefreiheit wird als ein allgemeiner Grundsatz angesehen. Offensichtlich jedoch nicht für die Bewohner der Krim.

Der Autor verweist darauf, dass gerade die EU sich wiederholt über Menschenrechtsverletzungen auf der Krim mokiert, hier aber selber gegen eigene Konventionen handelt. Auch bleiben Fortschritte in der Entwicklung der Rechte der Tataren auf der Krim unerwähnt. Dazu gehört, laut Naumkin, dass die Rechte der Krimtataren vollständig wiederhergestellt wurden. Ihr Eigentum wurde legalisiert, ihre Sprache zu einer der drei Amtssprachen der Halbinsel ernannt und neue Moscheen und Schulen gebaut. Nichts dergleichen wurde jemals unter der ukrainischen Regierung erreicht.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 13.06.2016

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