Österreich: Maskenpflicht nicht mehr gültig ? – COVID-19

Coronavirus: Maskenpflicht in Innenstadt und am Arbeitsplatz

Ein Jurist fasste die Rechtslage in Österreich zusammen.

Aus rechtlicher Sicht:
Wie schon drei Mal in den VGH-Urteilen festgestellt wurde, jeweils vom 22.07.2020, 01.10.2020 und 23.12.2020, ist die Maskenpflicht ohne ausreichender Evidenz im Verordnungsakt als verfassungs- und gesetzwidrig beurteilt worden.

Zitat aus dem Urteil des VGH vom 23.12.2020:
1. § 5 Abs.1 in Verbindung mit Anlage B, Z4.2 sowie § 7 Abs. 3, 4 und 6 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für die Schuljahre
2019/20 und 2020/21 (C-SchVO), BGBl. II Nr. 208/2020 vom 13.05.2020, waren gesetzwidrig.

Die als gesetzwidrig festgestellten Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.
Diese Erkenntnis besagt, dass auch alle Folgeverordnungen, in welchen eine Maskenpflicht vorgeschrieben wurde, gesetzwidrig und aus der Verordnung des Gesundheitsministeriums zu streichen sind.

 

Nun würde man argumentieren, dass es hier nur um Schüler geht. NEIN! Es herrscht das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Gleichheitssatz, Sachlichkeitsgebot, Vertrauensschutz). Gem. Art. 2 StGG sind alle Bürger vor dem Gesetz gleich.

Art 7 B-VG besagt, dass alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen gem. Art. 66 Staatsvertrag von St. Germain. Artikel 20 GRC besagt: Alle Personen sind vor den Gesetz gleich.

Fazit: darum gibt es keinen Unterscheid zwischen Schülern und Erwachsenen!
Zutrittsverbote bezugnehmend auf Hausrecht im Handel im öffentlichen Sinne:
Grundsätzlich kann ein Hausverbot ohne Grund ausgesprochen werden.
Bei einem für den öffentlichen Publikumsverkehr geöffneten Geschäft gilt dies aber nicht. Hierbei muss ein sachlicher Grund vorliegen. Dies bedeutet, dass das Verbot nicht einfach willkürlich ausgesprochen werden darf.

An den sachlichen Grund sind allerdings keine hohen Hürden geknüpft. Klassische Fälle sind Diebstahl, Beschädigung von Waren, Beleidigung von Mitarbeitern oder Belästigungen von Kunden.

Eine bloße Unsympathie reicht aber nicht. Sollte man trotz Zugangsrechts ausgegrenzt werden (ich trage keinen MNS), kann man Anzeige gegen den Filialleiter/die Angestellten stellen. Hier gilt, in Bezug auf die gesetzwidrigen Verordnungen, Nötigung gem. § 105 StGB: Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist […] zu bestrafen.

Aus gesundheitlicher Sicht:
Maskenpflicht: Hier wurde von der österreichischen Bundesregierung eine gesundheits-gefährdende Maßnahme verordnet, ohne dass dies eine Wirkung gegen eine Viruslast darstellt. Die Covid-19 Verordnungen des Gesundheitsministeriums fordern alle Bürger, Kinder und Schüler, Mitarbeiter von Unternehmen und alle Beamte auf, eine Gesundheitsgefährdung einzugehen und dies zum Wohle Dritter.

Diese Anordnung wurde vom VfGh  schon mehrmals als gesetzwidrig aufgehoben, aber trotzdem hält die österreichische Bundesregierung an dieser Maßnahme fest.

Noch zu erweitern ist hier mit Misshandlung von Schutzbefohlenen gem. § 92 StGB, da die Kinder/Schüler vom Lehrkörper gezwungen werden, Masken zu tragen. Durch die Absenkung der Sauerstoffsättigung im Blut kann der sogenannte Trigemino-Kardiale Reflex Kinder sogar töten.

Man kann nicht alle gesunden Bürger unter Generalverdacht einer Krankheit stellen, denn diese kann nur ein Vertrauensarzt feststellen.

Feststellung einer Krankheit oder Seuchenlage

Im Epidemiegesetz (EpiG) von 1950 ist vorgeschrieben, dass eine Infektion nur durch einen Arzt diagnostiziert werden kann. In § 5 Absatz 1 wird der genaue Ablauf zur Ermittlung einer Infektion darstellt, nämlich eine dementsprechende Befundung und Diagnose kann nur durch eine ärztliche Untersuchung und unter Berücksichtigung von Labortests (inkl. Ausschlussverfahren zu anderen Krankheiten z.B. naheverwandten Corona Stämmen und Influenza) durch einen Arzt durchgeführt werden.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 26.01.2021

Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 


 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
trackback

[…] „Österreich  Maskenpflicht nicht mehr gültig ? – COVID-19“:http://staseve.eu/?p=156452 […]