Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Ist Sachsen eine neue „Irrenanstalt“? Will Kretschmer mehr Verkehrstote? Sachsen verbietet Mütze und Sonnenbrille im Auto

Corona-Terror: Roland Wöller© SMI / C. Reichelt //Bild: Petra Köpping - Sächsischer Landtag
Corona-Terror: Roland Wöller© SMI / C. Reichelt //Bild: Petra Köpping – Sächsischer Landtag
 

Es wird immer perverser: Nachdem Sachsen die mutmaßlich verfassungswidrige Maskenpflicht im Auto eingeführt hat, darf der Bürger dafür keine Sonnenbrille und Mütze mehr tragen. Sachsen CDU-Innenminister sorgt sich um die Erkennbarkeit auf Blitzbildern. 

Verkehrstote dagegen scheint Sachsens Regierung dabei gerne in Kauf zu nehmen: Wer Cabrio fährt und keine Mütze trägt, kann leicht einen Sonnenstich bekommen und wer von der Sonne geblendet wird und keine Sonnenbrille trägt, kann ebenfalls ganz schnell einen Unfall verursachen.

„Zusätzliches Tragen von Mütze oder Kopfbedeckung oder Sonnenbrillen zur Mund-Nase-Maske führt zur Unkenntlichkeit. Das ist also nicht gestattet“, erklärte Sachsens Innenminister Roland Wöller am Dienstag und erlässt somit als erstes Bundesland ein Mütze-und-Sonnenbrillentrageverbot im Auto. Der nur noch als pervers zu bezeichnende Grund der Corona-Maßnahmen-Wahnsinnigen: Die „Erkennbarkeit des Verkehrsteilnehmers“ müsse bei Blitzern gewährleistet sein. Das sehe die Straßenverkehrsordnung so vor.

Zuvor wurde in Sachsen eine neue Maskenpflicht für Fahrer und Beifahrer ersonnen. Wer nicht in einem Haushalt wohnt, muss sich wahnwitziger Weise und trotz täglich sinkender Corona-Zahlen im Freistaat neuerdings vermummen. Diesen Corona-Blödsinn wurde von Sachsens Corona-Ministerin, dem ehemaligen SED-Mitglied, Petra Köpping (SPD) ersonnen und am vergangenen Freitag über die sächsischen Bürger verhängt. Sachsens Polizeichef Horst Kretzschmar hatte kurz nach Verkündigung dieses Wahnsinns rechtliche Bedenken angemeldet, da Autofahrer sich gar nicht vermummen dürfen. Prof. Dr. Dieter Müller, Deutschlands profiliertester StVO-Experte, kommentiert in der Bild-Zeitung: „Mit der Maskenpflicht im Auto hat das Land in Bundesrecht eingegriffen. Das ist rechtswidrig. Denn Bundesrecht bricht Landesrecht, das steht schon im Grundgesetz“.

Um das Ausmaß des Corona-Wahnsinns deutlich zu machen: Wer Maske trägt, den erwarten 60 Euro Bußgeld – Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Autofahrer ohne Maske drohen laut Corona-Verordnung 100 Euro Strafe. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 17.02.2021 (Überschrift ergänzt Redaktion staseve)

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