Falscher Polizist Volker Schöne ist wieder ein freier Mann

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Der frühere Chef des Deutschen Polizeihilfswerkes saß am Montag wegen Gefangennahme eines Gerichtsvollziehers erneut vor dem Richter.

Von Jürgen Müller

So wie hier im März dieses Jahres am Amtsgericht Meißen wurde der Angeklagte in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Der frühere Chef des Deutschen Polizeihilfswerkes Volker Schöne war gegen das Urteil in Berufung gegangen. Am Ende wurde er zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, verließ das Landgericht als freier Mann.
So wie hier im März dieses Jahres am Amtsgericht Meißen wurde der Angeklagte in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Der frühere Chef des Deutschen Polizeihilfswerkes Volker Schöne war gegen das Urteil in Berufung gegangen. Am Ende wurde er zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, verließ das Landgericht als freier Mann.

© Claudia Hübschmann/Archiv

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Meißen/Dresden. In Handschellen wird er in den Gerichtssaal gebracht. Wieder einmal. Schon bei seiner Verhandlung in Meißen begann der Auftritt des Mitbegründers und selbst ernannten Chefs des Deutschen Polizeihilfswerkes (DPHW) Volker Schöne so. Er befand sich seit dem 4. Mai erneut in Untersuchungshaft. Dort war er schon mal vom 16. Februar bis um 4. März, weil er sich der Gerichtsverhandlung entziehen wollte. Gleich anschließend saß er zwei Monate lang eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlte.

Dem 45-Jährigen droht ein viel längerer Gefängnisaufenthalt. Das Amtsgericht Meißen hatte ihn im März wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Missbrauchs von Titeln – er hatte sich als Notar bezeichnet – zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Doch der Mann, der als „Reichsbürger“ weder die Bundesrepublik noch deren Organe und Gesetze anerkennt, will auch das Urteil nicht akzeptieren. Er ist in Berufung gegangen.

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Es geht um einen Vorfall, der schon dreieinhalb Jahre zurückliegt. Am 23. November 2012 versuchte Schöne gemeinsam mit 15 bis 20 Mittätern, in Bärwalde eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Ein Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen wurde von Mitgliedern und Sympathisanten des Deutschen Polizeihilfswerkes, einer illegalen Bürgerwehr, an seiner Arbeit gehindert, angegriffen und festgehalten. Der Versuch, ihm eine Handfessel anzulegen, scheiterte. Nachdem die Geschädigte die „richtige“ Polizei angerufen hatte und diese nach 40 Minuten eintraf, hatte das Martyrium ein Ende.

Das Amtsgericht Meißen reagierte mit harten Strafen. Mit einer Ausnahme erhielten alle 13 Angeklagten Haftstrafen ohne Bewährung. Der Richter sprach von einer feigen Tat, einem Tabubruch, einem Angriff auf den Rechtsstaat. Es ging übrigens um das Eintreiben eines Bußgeldes von zehn Euro plus 25 Euro Gebühren. Verteidiger Jürgen Saupe räumt die Taten seines Mandanten zwar ein. Der Angeklagte habe aber lediglich klären wollen, ob der Gerichtsvollzieher rechtmäßig handele. Gewalt anzuwenden, sei nicht vorgesehen gewesen, auch sei die Tat nicht generalstabsmäßig geplant gewesen.

Originalausgabe der Verfassung vom 11. August 1919

Originalausgabe der Verfassung
vom 11. August 1919

 

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Die Tat generalstabsmäßig geplant

Der Anwalt zweifelt die Folgen für den Gerichtsvollzieher an. Dieser erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung, war über ein Jahr arbeitsunfähig, musste sich wochenlang zur stationären Behandlung in eine Klinik begeben. Der Gerichtsvollzieher habe sich schon zwei Jahre vor der Tat in psychiatrische Behandlung begeben müssen, so der Anwalt. Der Vorfall sei nicht der alleinige Grund für die Arbeitsunfähigkeit. „Den Beteiligten war nicht bewusst, dass sie es mit einem psychisch instabilen Mann zu tun hatten“, sagte Saupe. „Kein Angeklagter hat ein Recht auf ein gesundes Opfer“, argumentiert der Staatsanwalt. Der Nebenklägervertreter spricht von einem „perfiden Herumreiten auf einer Vorerkrankung“.

Für den Verteidiger jedenfalls ist die Verurteilung zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung völlig ausreichend. Von präventiver Wirkung könne fast vier Jahre nach der Tat keine Rede mehr sein. Das sieht der Staatsanwalt anders. Auch wenn das Geschehen stümperhaft abgelaufen sei, sei es doch generalstabsmäßig geplant gewesen. „Sie wollten ein bundesweites Zeichen setzen, dass Gerichtsvollzieher, die ihrer Arbeit nachgehen, damit rechnen müssen, festgenommen zu werden“, so der Staatsanwalt.

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Die Tat sei eine weitere konsequente Stufe des Handelns des Angeklagten. Dieser war schon wegen Insolvenzverschleppung und Verstrickungsbruchs verurteilt worden. „Jetzt sind Sie auf die Idee gekommen, den Gerichtsvollzieher anzugreifen, um nicht zahlen zu müssen“, sagt der Staatsanwalt, der auch das Verhalten des Angeklagten nach der Tat würdigte. So hatte dieser an das Gericht Schreiben mit der Androhung von Strafzahlungen in Höhe von mehreren Millionen Dollar geschickt, eine typische Reichsbürgermasche.

Staatsanwalt und Nebenkläger beantragen, die Berufung zurückzuweisen. Das Gericht hält den Schuldspruch des Amtsgerichtes Meißen zwar aufrecht, ändert aber das Strafmaß. Der Angeklagte, der im DPHW den selbst ernannten Rang eines „Generals“ hatte, wird zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Eine Truppe aus vorgealterten Typen haben einen Staat im Staate gebildet, sei in Uniformen herumstolziert und hätte Hilfssheriff gespielt, die Macht genossen. „Das muss man unterbinden“, so der Vorsitzende Richter Walter Voigt. Fast vier Jahre nach der Tat müsse man aber kein Exempel mehr statuieren. „Das mit dem Polizeihilfswerk ist vorbei, das Kapitel ist abgeschlossen“, sagt der Richter und hebt den Haftbefehl auf. Schöne verlässt den Gerichtssaal als freier Mann. Gegen das Urteil ist noch Revision möglich.

In noch offenen Zivilverfahren fordert der Gerichtsvollzieher Schadensersatz und Schmerzensgeld, der Freistaat Sachsen klagt die Behandlungskosten ein.

Und noch ein Schlag gegen die Reichsbürgerszene scheint den Beamten gelungen zu sein: Nach SZ-Informationen wurde auch Uwe W., Reichsbürger aus Freital und mit Volker Schöne befreundet, von der Polizei verhaftet. Er soll gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben.

W. hatte im September 2014 für Schlagzeilen gesorgt, als er sich einer Polizeikontrolle im Rahmen der Ermittlungen zum DPHW widersetzen wollte. Als Beamte des Operativen Abwehrzentrums den Mann vor dem Justizzentrum am Sachsenplatz in Dresden am Steuer seines BMWs überprüfen wollten, fuhr W. überraschend los. Ein Beamter sprang durch die Scheibe der Autotür zu ihm in den Wagen und wurde in dieser Position rund eineinhalb Kilometer mitgeschleppt. Im Prozess am Meißner Amtsgericht erhielt Uwe W., der selbst nicht anwesend war, im Juni 2015 eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Die zugehörige Geldauflage von 2000 Euro hat der Verurteilte in Reichsbürgermanier offensichtlich nicht gezahlt.

Quelle: Sächsische Zeitung vom 20.06.2016 und 21.06.2016

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Willkürgegner
Willkürgegner
7 Jahre zuvor

Verfassungsrechte sind Richtlinien für Staatsapparate. Das Grundgesetz sowie Worte wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Gewaltenteilung werden jedoch missbraucht, den Bürgern weiszumachen, dass „Staatsdiener“ von edlerer Natur sind, obwohl gerade der Machtbesitz zu schlechten Eigenschaften führt. Diese gewollte Obrigkeitshörigkeit gab es schon im Dritten Reich und in der DDR.
„Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus“- so der Grundrechte-Report. Daher muss der Schutz der Verfassung durch die Bürger selbst geleistet werden. Es ist somit auch notwendig, dass sich Bewegungen wie „Verfassungsgebende Versammlung“, Reichsbürger, Germaniten, Pegida u.ä. bilden, zumal mit Bürgerrechten keine Wahlen gewonnen werden- https://politischernoob.wordpress.com/2009/08/25/sind-den-deutschen-ihre-buergerrechte-egal/. Es gibt auch keine große Partei, die sich für Bürgerrechte einsetzt. Regierungen, Petitionsausschüssen und Justiz sind die Bürgerrechte auch egal.
Was nützt der beste Rechtsstaat auf dem Papier, wenn er in die Köpfe und die Herzen der Menschen, die ihn vertreten sollen, keinen Eingang finden kann? Unsere Staatsform ist wiederum eine Fehlkonstruktion, weil Verhaltensgesetze wie z.B. im „Sozialismus“ der DDR ignoriert wurden. Notwendig wäre z.B. die Zulassung von bundesweiten Volksabstimmungen (vgl. https://www.mehr-demokratie.de/volksabstimmung.html, Volksabstimmung über die Verfassung entsprechend Artikel 146 GG, Bürgergerichte (vgl. https://www.change.org/p/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-bürgergerichte-einführen. AfD und die Linke wollen derzeit Volksabstimmungen. Dass Union und SPD bundesweite Volksabstimmungen wollen (http://www.sueddeutsche.de/politik/koalitionsverhandlungen-union-und-spd-wollen-bundesweite-volksabstimmungen-1.1816241), war offenbar Schwindel. Die Impulse von Bibel und Grundgesetz kommen nicht an.
Zu dem von „Staatsdienern“ ausgehenden Verfassungsbruch, den institutionellen Rassismus gegen Untertanen:
Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform, bestätigte ein Richter a.D.. Er hat unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann, vgl. http://de.wikimannia.org/Frank_Fahsel.
„Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, die Regierungen, die Verfassungsgerichte und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.“ (von http://unschuldige.homepage.tonline.de/default.html).
Ähnliches wird auch bestätigt unter https://youtu.be/AKl0kNXef-4, http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf und http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682). Es wird an Tradition und Gepflogenheiten totalitärer Staaten angeschlossen, vgl. http://www.sgipt.org/lit/sonstige/FDRSDuPO.htm, ähnliches auch unter http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath und http://www.meinungsverbrechen.de/tag/eva-schwenk/.
„Führungskräfte mit Macht verhalten sich tendenziell wie Menschen mit einem Hirnschaden“, so Prof. Dacher Keltner (vgl. http://www.leadion.de/artikel.php?artikel=0901). Da Machtbesitz zu miesem Charakter führt (vgl. auch http://www.alltagsforschung.de/hang-zum-sadismus-macht-macht-mies/), kann man sich denken, welche Leute man in die Parlamente wählt und dass immer mehr eine Diktatur errichtet wird.
Dass wir uns immer mehr vom Ideal des Rechtsstaats des Grundgesetzes entfernen, hatte auch ein Richter a.D. bestätigt- http://hu-marburg.de/homepage/debatte/info.php?id=134. Das Recht ist auch laut Chef des Richterbunds Gnisa im Sinkflug, weil die Politik Gesetze beuge (vgl. http://www.welt.de/politik/deutschland/article155661389/Das-deutsche-Recht-ist-im-Sinkflug.html). Die Politik zerstört den Rechtsstaat, behauptet auch Prof. Albrecht- vgl. https://www.youtube.com/watch?v=gzNO6Jglljk.
EU will Volksabstimmungen verbieten- https://marbec14.wordpress.com/2016/06/04/eu-will-volksabstimmungen-verbieten/. Der Rechtsanwaltsberuf hat sich auch selbst degradiert- http://www.heise.de/tp/artikel/42/42809/1.html.
Die Politik hält offenbar auch zur Giftlobby, vgl. z.B. Videos „Unser täglich Gift“. Das Amalgam gehört weiter zur Regelversorgung. Forschungsergebnisse (vgl. http://toxcenter.org/artikel/Autoimmunfax.php) werden ignoriert.
Es sind andere Strukturen notwendig, die nicht nur Menschenrechte vortäuschen, sondern sie auch bieten können.
Wer zum Obrigkeitsstaat steht, kann trotzdem später mit Stasi- bzw. Gestapo- Methoden schikaniert werden. Dazu Erlebnisse eines Richters a.D. unter https://youtu.be/oWXMwbB75uk. Auch der ehemalige Bundesminister Norbert Blüm musste erkennen: „Meine Vorstellung von Recht und Gerichten war Kinderglaube“ (s. http://de.wikimannia.org/Norbert_Blüm).
Die Diktatur hat sich schon hinreichend bewaffnet, stellte Prof. Dr. Schachtschneider fest, vgl. http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/prof-dr-karl-albrecht-schachtschneider/ein-weiterer-schritt-zur-diktatur.html.
Wenn die Obrigkeit nicht einlenkt und weiter keine wichtigen Rechte wie bundesweite Volksabstimmungen und Bürgergerichte gewähren will, wird es zum Bürgerkrieg kommen, den verschiedene Experten voraussehen. Das Leben ist schon schwer genug. Der Bürger kann deshalb keine Herrschenden brauchen, die sich als Tyrannen aufspielen und die er noch finanzieren muss. Montesquieu, Beccaria und Locke hatten übrigens schon vor Jahrhunderten die Tyrannei angeprangert.
PS: Kürzung und Weiterverbreitung gestattet!

Birgit
7 Jahre zuvor

Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen !

Knut Blomquist
Knut Blomquist
5 Jahre zuvor

Was mich ankotzt ist, dass man nirgends herauslesen
kann was der Grund des Inkasso Typen war den
Dreiseitenhof aufzusuchen. Wenn es da z. B. heißt
Delikte der Insolvenzverschleppung. Dann muss
auch herauskommen, ob der Kandidat, ggf. zuvor
von Verwaltungen, in die Insolvenz getrieben wurde.
Aufgrund meiner Lebenserfahrungen, u. a. seit 2005
mit Thüringer Verwaltungen, schwöre ich jeden Eid,
dass in unserem Land, eine ungebetene Junta ihr
Unwesen treibt, was dann zum Staatsbankrott führte.
Erst moralisch, und nun fiskalisch. So wird die
fiskalische Verantwortung, beim Bestohlenen gesucht.