Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Gastronomie: Keine Übernahme von Corona-Folgekosten trotz Versicherung

 

Corona-Schäden werden trotz Versicherung nicht übernommen (imago / Emmanuele Contini)

Eine Versicherung für Gastwirte gegen infektionsbedingte Schließungen führt nicht unbedingt zur Übernahme der Kosten durch die Corona-Krise.

Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden. Der Betreiber eines Restaurants und Gästehauses aus Neustadt an der Weinstraße hatte bei seiner Versicherung einen Schaden von mehr als 37.000 Euro für die Zeit des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 geltend gemacht. Das pfälzische Gericht folgte dem Standpunkt der Versicherung, wonach eine Zahlungspflicht nur für solche Krankheiten und Krankheitserreger besteht, die beim Abschluss des Vertrags namentlich im Infektionsschutzgesetz aufgeführt waren. Für die damals noch unbekannte Erkrankung Covid-19 und das Sars-Cov-2-Virus gelte die Police daher nicht. Entscheidend sei die konkrete Formulierung des Vertragstextes.

Quelle: Deutschlandfunk vom 24.02.2021

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