Laut Bundesinfektionsschutzgesetz können bei Vorlage eines epidemischen Notstandes bestimmte Zwangsmaßnahmen getroffen werden. Wird eine Pflicht zur Quarantäne-Haft ausgesprochen, so kann diese mit den entsprechenden Maßnahmen durchgesetzt werden. Unter anderem zum Beispiel mit Ordnungsstrafen in Form von Geldbußen oder einer angeordneten häuslichen Quarantäne-Haft, abgesichert durch Anlegen einer elektronischen Fußfessel. So wird garantiert, dass die vorgeschriebene Zeit der Isolation eingehalten wird. Als allerletztes Mittel sieht das Gesetz die Zwangseinweisung vor. Die aus SPD, CDU und Grünen bestehende Landesregierung Brandenburgs von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sah in 30 Fällen keine andere Möglichkeit mehr, als sogenannte »Quarantänebrecher« einknasten zu wollen. In zwölf der 30 Fälle aber verweigerten Gerichte die Stattgabe des Einweisungsersuchens, dennoch wurden 18 Personen zwangseingewiesen, wie es in einem Bericht der bz heißt.
Die Zentrale Ausländerbehörde stellte die entsprechenden Räumlichkeiten samt Personal zur Verfügung. Laut Zeitungsbericht soll es sich um die ehemalige Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt handeln, in die die Betroffenen eingewiesen und in der sie festgehalten wurden. Diese Räume waren lange Zeit ungenutzt, da die Abschiebungen krimineller Ausländer in Deutschland gen Null tendieren. Mit der Entscheidung der Woidke-Regierung wurde die Haftanstalt jetzt einer neuen Bestimmung übergeben. Die Verweildauer der Zwangseingewiesenen lag laut Zeitungsbericht zwischen drei und 19 Tagen, die Regelzeit der Quarantäne beträgt laut Gesetz 14 Tage.
Warum die Woidke-Regierung nicht zu den weniger freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegriffen hat, ist dem Zeitungsbericht nicht zu entnehmen. Im Parlament Brandenburgs liegt bisher auch keine entsprechende Anfrage vor.
Quelle: freiewelt.net vom 10.03.2021
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