Düsseldorf. Immerhin – Desertion ist auch für deutsche Gerichte noch kein Asylgrund. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Nordrhein-Westfalen in einer Entscheidung deutlich gemacht. Es wies die Klage eines syrischen Asylbewerbers ab, dem der „Flüchtlings“status zuerkannt wurde, nachdem er geflohen war, um dem Militärdienst zu entgehen. Das Gericht argumentierte, der syrische Staat bestrafe Wehrdienstverweigerer nicht mehr.
Der Fall betrifft einen syrischen Asylbewerber, der seinen Militärdienst in Syrien geleistet hatte, aber befürchtete, nochmals eingezogen zu werden. 2015 kam er als „Flüchtling“ nach Deutschland, wo ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) subsidiären Schutz gewährte. Ein Gericht in Köln sprach ihm später den Flüchtlingsstatus zu – mit dieser Entscheidung war das OVG nicht einverstanden. Es lehnte den Antrag des Syrers ab.
Das Gericht argumentierte dabei, daß sich die militärische Situation in Syrien geändert habe und daß Aufständische, insbesondere solche, die einfach versucht hätten, sich dem Militärdienst durch Flucht zu entziehen, nicht mehr systematisch bestraft würden. Sie würden nicht als politische Gegner des Staates betrachtet. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 29.03.2021
Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert
Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve