Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Neue Befugnisse für die Bundesregierung: Entscheidet künftig Merkel allein über Corona-Maßnahmen?

08. April 2021
Neue Befugnisse für die Bundesregierung: Entscheidet künftig Merkel allein über Corona-Maßnahmen?
NATIONAL

Berlin. Nachdem erst kürzlich der frühere CDU-Bundesinnenminister Lothar de Maizière mit dem Vorstoß für Schlagzeilen gesorgt hatte, den Ausnahmezustand künftig fest im Grundgesetz zu verankern, will jetzt offenbar auch Bundeskanzlerin Merkel die Zügel des Corona-Regimes noch stärker anziehen. Sie peilt Medienberichten zufolge eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes an, um die Corona-Maßnahmen künftig bundesweit zu vereinheitlichen – und dabei auch die Länderchefs praktisch zu entmachten. Demnach sollen Landkreise bei erhöhten „Inzidenz“- und „R“-Werten künftig dazu verpflichtet werden, ihre Maßnahmen zu verschärfen.

Die „Bild“-Zeitung schreibt sogar von einem „geheimen Plan der Union“, den Unions-Abgeordnete mit Unterstützung der Fraktionsspitze vorbereiteten – demnach soll es der Bundesregierung ermöglicht werden, Corona-Maßnahmen künftig per Rechtsverordnung zu erlassen.

Einer der Initiatoren des Vorstoßes, CDU-Präsidiumsmitglied Norbert Röttgen, sagte, bisher hätten sich rund zwei Dutzend Abgeordnete hinter die Initiative gestellt. Es seien aber nicht alle Unions-Abgeordneten angeschrieben worden.

Kanzlerin Merkel hatte erst kürzlich kürzlich in der ARD-Sendung „Anne Will“ gesagt, die Länder müßten bei der Pandemiebekämpfung „nachlegen“. Sie kritisierte Lockerungsschritte und stellte zugleich in den Raum, daß der Bund über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes selbst die Initiative ergreifen könnte.

Ein Regierungssprecher hatte am Wochenende erklärt, es werde überlegt, „ob und wie der Bund einheitliche Vorgaben machen soll, falls das Vorgehen der Länder nicht ausreicht“. (st)

Quelle: zuerst.de vom 08.04.2021

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