Passagiere, die bei der Deutschen Bahn wiederholt gegen die Corona-Richtlinien verstoßen, müssen ab sofort mit einem Zugverbot rechnen. Maskenverweigerern können somit ab sofort ein sechsmonatiges Zugverbot auferlegt werden, wodurch Betroffene nicht mehr mit dem Regional- und Fernverkehr reisen, geschweige denn einen Bahnhof betreten dürfen. Sollte man einen Passagier mit entsprechendem Zugverbot dennoch in einer Bahn erwischen, so droht ihm neben dem üblichen Bußgeld ein Strafverfahren. Eine Kontrolle dieser Maßnahmen wird sich allerdings als schwierig erweisen.
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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 12.04.2021
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