Durchsuchung & Beschlagnahme zu Hause von Richter, der das sensationelle Weimarer Maskenurteil abgab

Wie 2020News gerade erfahren hat, wurde dem Richter am Landgericht Weimar, Christian Dettmar, heute sein Haus durchsucht. Sein Büro, privates Gelände und sein Auto wurden durchsucht. Das Handy des Richters wurde von der Polizei beschlagnahmt. Der Richter hatte am 8. April 2021 eine sensationelle Entscheidung getroffen, die für die Politik der Regierung gegen das Coronavirus sehr unbequem war.

Auf Anregung einer Mutter hatte der Richter in einem Kinderschutzverfahren nach Paragraf 1666 BGB, Ref.: 9 F 148/21, entschieden, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung untersagt ist, Schüler zu verpflichten, Mund-Nasen-Beläge jeglicher Art (besonders qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Gleichzeitig hatte sie beschlossen, den Unterricht im Klassenzimmer beizubehalten(Vollständiger Wortlaut des Urteils in deutscher Sprache einschließlich drei Erdgutachten – englische Übersetzung wird in Kürze verfügbar sein).

Es war das erste Mal, dass vor einem deutschen Gericht Beweise für die wissenschaftliche Angemessenheit und Notwendigkeit der vorgeschriebenen Anti-Corona-Maßnahmen vorgelegt wurden. Die sachverständigen Zeugen waren die Hygienikerin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und der Biologe Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Bewertung der Gutachten kam der Richter zu dem Schluss, dass die von ihm verbotenen Maßnahmen eine gegenwärtige Gefahr für das geistige, körperliche oder psychische Wohlbefinden des Kindes darstellten, so dass im Falle einer weiteren Entwicklung ohne Intervention ein erheblicher Schaden mit hoher Sicherheit vorhersehbar war.

Er schrieb: „… Die Kinder sind nicht nur in ihrem geistigen, körperlichen und geistigen Wohlbefinden durch die Verpflichtung gefährdet, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstand zueinander und zu anderen Personen zu halten, sondern darüber hinaus werden sie bereits geschädigt. Gleichzeitig verletzt dies zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern nach dem Gesetz, der Verfassung und internationalen Konventionen. Dies gilt insbesondere für das Recht auf freie Persönlichkeits- und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes sowie für das Recht ab Art. 6 GG auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur vorbeugenden Gesundheitsversorgung und „Von Kindern zu tragenden Gegenständen“) …“

Der Richter stimmte der Einschätzung der Sachverständigen zu, dass die Masken für den Virenschutz nicht nützlich seien, dass der PCR-Test eine krankheitserregende Infektion nicht mit der notwendigen Sicherheit erkennen könne und dass die asymptomatische Übertragung in Bezug auf SARS-CoV-2 keine epidemiologische Rolle spiele. Im Gegenteil, die Masken hätten aufgrund der behandlungsbedingten Kontamination negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern. Tests in Schulklassen wären unnötig, schädlich und auch datenschutzrechtlich äußerst problematisch.

Das Urteil des Richters bestätigt die Einschätzung der Mutter: „Die Kinder werden körperlich, psychisch und pädagogisch geschädigt und ihre Rechte werden verletzt, ohne dass dies durch irgendeinen Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte ausgeglichen wird.“

Abschließend stellte der Richter fest: „100.000 Grundschüler müssten alle Nebenwirkungen des Tragens von Masken für eine Woche hinnehmen, um nur eine Infektion pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt es, dass der Staatliche Gesetzgeber, der diesen Bereich regelt, in eine faktische Trennung geraten ist, die historische Ausmaße angenommen hat.“

Die Entscheidung, die 2020News hier im Detail analysierte,hatte für Aufsehen gesorgt. Es war etwa zwei Millionen Mal von der 2020News Website allein heruntergeladen worden.

In einem Randvermerk am Rande des Verfahrens mit anderen Parteien war die fragliche Entscheidung vom Verwaltungsgericht Weimar ohne nachvollziehbare Begründung als rechtswidrig bezeichnet worden.

Kurz darauf hatte ein Richter in Leipzig einer alleinerziehenden Mutter in einem ähnlichen Fall Gerichtskosten in Höhe von 18.654,00 Euro für einen Streitbetrag von 4.120.000,00 Euro auferlegt , der auf 500.000 Euro gedeckelt war und zugleich als fiktiv bezeichnet werden kann, während er gleichzeitig ihren Rechtsantrag zurückweist. Es scheint offensichtlich, dass der Leipziger Richter bei seiner Kostenermittlung, die so unverhohlen vom tatsächlichen Streitbetrag von 4000 Euro abwich, von fremden Erwägungen motiviert gewesen sein mag.

Die Hausdurchsuchung bei Richter Dettmar, dessen Unabhängigkeitsartikel 97 I GG garantiert – Richter sind unabhängig und nur das Gesetz unterworfen – fand offensichtlich aus politischen Gründen statt.

Richter Dettmar wird durch den Hamburger Verteidiger Dr. h.c. jur. Gerhard Strate vertreten.

Quelle: 2020news.de vom 26.04.2021

Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 


Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
9 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
Baufutzi
Baufutzi
2 Jahre zuvor

Wer die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd.

Annette
Annette
2 Jahre zuvor
Reply to  Baufutzi

…sollte vielleicht auch an Gegenwehr denken und sein Leben so teuer als geht verteidigen.
Aber niemand Außenstehendes weiß, was wirklich der Grund für den Gastbesuch war.

Es war doch wohl nichts in Richtung „Boston Legal“, eine Romanze im Justizpalast mit der Frau des, na, suchen Sie sich was aus…

Spätestens in Karlsruhe wird alles wieder gut, da ist das Zentrum der CDU-Korrektur…

birgit
birgit
2 Jahre zuvor

Nun weiß er wenigsten mal wie das so abläuft, wenn das NAZIÜBERFALLKOMMANDO anrollt ! Seine KOLLEGEN werden sich in die Hosen scheißen und schön brav nach Vorgabe weiterhin urteilen, weisungsgebunden eben !

Annette
Annette
2 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Upps, dieser Gedanke hat was.

Wir sind aus dem Stadium der nichtstaatlichen Aufklärung längst raus. Offen wird Regime zelebriert. Juckt keinen, machen mit, aus ende schade, bitte warten Sie auf den großen Untergang. (Knall zu schreiben irritiert die mitlesenden…nur…wichtig ist, daß auch sie mit der Masse untergehen, weil Hörigkeit treibt die Kritik aus dem Schädel.)

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Diese Regierung die sowas praktiziert gehört dringend auf den Mond geschossen.
Eine bodenlose Frechheit ist das. Und sowas nennen die Demokratie.

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Die Mondin ist zu nahe ! Besser drei Haltestellen hinter der Mondin, Melmac wäre angemessen. Vielleicht frißt Alf nicht nur Katzen, sondern mit Vorliebe auch REPTOS ???

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

„Richter“ sind automatisch Waffenträger. Hat man das Zeug auch mitgenommen. Bei den „Reichsbürgern“ haben die Fachmänner, für Fahndungsmisserfolge gegen Kotfaschisten, sogar Deko Waffen von der Wand gerissen und verhaftet. Wo bleibt die Lichterkette des Protesttes der „Richter“ gegen diesen Überfall? Tja! Ihr Kämpfer gegen den Spitzbubenerlass des Kaisers, mich freut es. Ihr besitzt die Intelligenz, diesen Zwischenfall zu begreifen und Lehren daraus z ziehen. Die Zeiten für Eure Unantastbarkeit sind vorbei! Nur wer von Corona mittels Impfung befreit wurde bekommt Sonderrecht. 1990 haben wir für die Abschaffung von Privilegien mit dem „Neuen Forum“ Seite an Seite gekämpft. Das Motto damals; lieber Brust an Brust mit der Chefsekretärin, als Schulter an Schulter mit dem Parteisekretär!
Das war der erste Streich der zweite folgt so gleich.

shirin sahin
shirin sahin
2 Jahre zuvor

Gestapo lässt grüßen!

Annette
Annette
2 Jahre zuvor

Laut Handbuch der Justiz ist Vorsitzender Dettmar Jahrgang 1963 und die reguläre Pension ist erst in einigen Jahren.

Vermutlich ist er ein weiser MAnn, denn seit 1996 regelt er Verfahren und ein weiser Mann KÖNNTE sich denken, ich hab auf einmal Migräne, Rücken , aua, Schmerz, besser, ich gehe unter diesen Schmerzen nicht mehr maloche…äh richten, sondern richte es mir gemütlich zuhause ein.

Japp, dann kann der nichtstaatliche Staatsanwalt dem Richter absagen, der über einen anderen Richter richten sollte. (Sieht auch nicht so schick aus, gelle?)