Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Durchsuchung & Beschlagnahme zu Hause von Richter, der das sensationelle Weimarer Maskenurteil abgab

Wie 2020News gerade erfahren hat, wurde dem Richter am Landgericht Weimar, Christian Dettmar, heute sein Haus durchsucht. Sein Büro, privates Gelände und sein Auto wurden durchsucht. Das Handy des Richters wurde von der Polizei beschlagnahmt. Der Richter hatte am 8. April 2021 eine sensationelle Entscheidung getroffen, die für die Politik der Regierung gegen das Coronavirus sehr unbequem war.

Auf Anregung einer Mutter hatte der Richter in einem Kinderschutzverfahren nach Paragraf 1666 BGB, Ref.: 9 F 148/21, entschieden, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung untersagt ist, Schüler zu verpflichten, Mund-Nasen-Beläge jeglicher Art (besonders qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Gleichzeitig hatte sie beschlossen, den Unterricht im Klassenzimmer beizubehalten(Vollständiger Wortlaut des Urteils in deutscher Sprache einschließlich drei Erdgutachten – englische Übersetzung wird in Kürze verfügbar sein).

Es war das erste Mal, dass vor einem deutschen Gericht Beweise für die wissenschaftliche Angemessenheit und Notwendigkeit der vorgeschriebenen Anti-Corona-Maßnahmen vorgelegt wurden. Die sachverständigen Zeugen waren die Hygienikerin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und der Biologe Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Bewertung der Gutachten kam der Richter zu dem Schluss, dass die von ihm verbotenen Maßnahmen eine gegenwärtige Gefahr für das geistige, körperliche oder psychische Wohlbefinden des Kindes darstellten, so dass im Falle einer weiteren Entwicklung ohne Intervention ein erheblicher Schaden mit hoher Sicherheit vorhersehbar war.

Er schrieb: „… Die Kinder sind nicht nur in ihrem geistigen, körperlichen und geistigen Wohlbefinden durch die Verpflichtung gefährdet, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstand zueinander und zu anderen Personen zu halten, sondern darüber hinaus werden sie bereits geschädigt. Gleichzeitig verletzt dies zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern nach dem Gesetz, der Verfassung und internationalen Konventionen. Dies gilt insbesondere für das Recht auf freie Persönlichkeits- und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes sowie für das Recht ab Art. 6 GG auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur vorbeugenden Gesundheitsversorgung und „Von Kindern zu tragenden Gegenständen“) …“

Der Richter stimmte der Einschätzung der Sachverständigen zu, dass die Masken für den Virenschutz nicht nützlich seien, dass der PCR-Test eine krankheitserregende Infektion nicht mit der notwendigen Sicherheit erkennen könne und dass die asymptomatische Übertragung in Bezug auf SARS-CoV-2 keine epidemiologische Rolle spiele. Im Gegenteil, die Masken hätten aufgrund der behandlungsbedingten Kontamination negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern. Tests in Schulklassen wären unnötig, schädlich und auch datenschutzrechtlich äußerst problematisch.

Das Urteil des Richters bestätigt die Einschätzung der Mutter: „Die Kinder werden körperlich, psychisch und pädagogisch geschädigt und ihre Rechte werden verletzt, ohne dass dies durch irgendeinen Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte ausgeglichen wird.“

Abschließend stellte der Richter fest: „100.000 Grundschüler müssten alle Nebenwirkungen des Tragens von Masken für eine Woche hinnehmen, um nur eine Infektion pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt es, dass der Staatliche Gesetzgeber, der diesen Bereich regelt, in eine faktische Trennung geraten ist, die historische Ausmaße angenommen hat.“

Die Entscheidung, die 2020News hier im Detail analysierte,hatte für Aufsehen gesorgt. Es war etwa zwei Millionen Mal von der 2020News Website allein heruntergeladen worden.

In einem Randvermerk am Rande des Verfahrens mit anderen Parteien war die fragliche Entscheidung vom Verwaltungsgericht Weimar ohne nachvollziehbare Begründung als rechtswidrig bezeichnet worden.

Kurz darauf hatte ein Richter in Leipzig einer alleinerziehenden Mutter in einem ähnlichen Fall Gerichtskosten in Höhe von 18.654,00 Euro für einen Streitbetrag von 4.120.000,00 Euro auferlegt , der auf 500.000 Euro gedeckelt war und zugleich als fiktiv bezeichnet werden kann, während er gleichzeitig ihren Rechtsantrag zurückweist. Es scheint offensichtlich, dass der Leipziger Richter bei seiner Kostenermittlung, die so unverhohlen vom tatsächlichen Streitbetrag von 4000 Euro abwich, von fremden Erwägungen motiviert gewesen sein mag.

Die Hausdurchsuchung bei Richter Dettmar, dessen Unabhängigkeitsartikel 97 I GG garantiert – Richter sind unabhängig und nur das Gesetz unterworfen – fand offensichtlich aus politischen Gründen statt.

Richter Dettmar wird durch den Hamburger Verteidiger Dr. h.c. jur. Gerhard Strate vertreten.

Quelle: 2020news.de vom 26.04.2021

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