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Bundesverfassungsgericht: Kleine Parteien müssen trotz Corona Unterschriften sammeln

Anträge zur Erleichterung der Regularien für die Bundestagswahl aufgrund der Pandemie wurden wegen unzureichender Begründung zurückgewiesen. Die MLPD und die Bayernpartei wollten sogenannte „Unterschriftenquoren“ senken lassen. Doch ihre Anträge waren zu wenig begründet, sagt das Gericht.

Bundesverfassungsgericht: Kleine Parteien müssen trotz Corona Unterschriften sammelnQuelle: Reuters © REUTERS/Kai Pfaffenbach

Die Marxistisch-leninistische Partei Deutschlands (MLPD) und die Bayernpartei e.V. haben – jede für sich – Anträge an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestellt. Sie wollten mit Blick auf die Wahlen zum Bundestag erreichen, dass Regelungen für das Sammeln von Unterstützungsunterschriften wegen der Corona-Beschränkungen angepasst werden. Das Gericht hat die Anträge am Dienstag verworfen.

Die Anträge wären nicht ausreichend begründet, heißt es in der Pressemitteilung. Das Verfassungsgericht wies zugleich darauf hin, dass der Bundestag unter den tatsächlichen Pandemiebedingungen „zur Überprüfung der geltenden Unterschriftenquoren verpflichtet ist.“

Kleine Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, können nur dann an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn der Wahlausschuss ihre Parteieneigenschaft festgestellt hat. Anderenfalls müssen sie Kriterien erfüllen, die das Gericht detailliert darlegt.

Dann stellt das Gericht klar, welchen Anforderungen die Anträge hätten entsprechen müssen. Die Begründungen hätten hinreichend „substantiiert“ gegeben werden müssen, inwieweit sich die Antragsteller in ihren Rechten auf Chancengleichheit durch das Unterlassen einer Aussetzung der normalerweise geltenden Regelungen verletzt sehen. Das hätten beide Antragsteller nicht getan. Daher sind die Anträge unzulässig.

Nach Informationen der Berliner Zeitung liegt dem Bundesverfassungsgericht noch ein weiterer Antrag mit ähnlichem Inhalt von der Ökologisch-Demokratischen Partei vor.

Die MLPD hatte den Eilantrag am 7. Januar 2021 beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Auf ihrer Website begrüßt sie Gesetzesinitiativen von im Bundestag vertretenen Parteien zu einer Absenkung der Unterstützungsunterschriften. So hätten die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der vergangenen Woche sowie die Fraktionen von CDU und SPD entsprechende Vorhaben in dieser Woche verfolgt. Die MLPD fügt als Kommentar hinzu: „Das fällt den etablierten Parteien ja früh ein!“

Quelle: Russia Today (RT) vom 27.04.2021

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