Maskenaffäre um Sauter und Nüßlein: Warum sich CDU und CSU mit der Aufarbeitung schwertun

Sauter und Nüßlein: CDU und CSU haben die Maskenaffäre noch nicht ausgestanden.
Foto: Bernhard Weizenegger (Archivbild)
 

Maskenaffäre und Aserbaidschan-Connection belasten CDU und CSU. Sie haben kaum Möglichkeiten, sich gegen die beteiligten Abgeordneten durchzusetzen. Die machen einfach weiter.

Es kann für Parteien und Politiker durchaus eine Auszeichnung sein, in einer Satiresendung genannt zu werden. Es kann aber auch nach hinten losgehen. So wie für CDU und CSU, die gerade in der ZDF-Sendung „Die Anstalt“ gegrillt wurden: Deren Macher Max Uthoff und Claus von Wagner mussten sich der Aufgabe stellen, alle Affären der Union in 45 Minuten auf eine Tafel zu bringen. Ein schwieriges und am Ende auch bitterernstes Unterfangen. Denn die Maskenaffäre und die Vorwürfe zur sogenannten Aserbaidschan-Connection haben die Union ordentlich durcheinander gewirbelt. Die Schwesterparteien haben kaum Sanktionsmöglichkeiten gegen die beteiligten Abgeordneten und müssen darauf setzen, dass die Zeit Wunden heilt.

In der Affäre um die Beschaffung von Corona-Schutzmasken macht Georg Nüßlein der Union allerdings trotzdem das Leben schwer. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt. Nüßlein legte sein Amt als stellvertretender Unions-Fraktionsvorsitzender nieder und trat aus der CSU aus. Er ist aber weiterhin Bundestagsabgeordneter, als ob nichts gewesen wäre, und auf seiner Homepage ist das Partei-Logo noch zu sehen. Außenstehende können den Eindruck haben, dass sich Abgeordnete alles leisten können und ungestraft davonkommen.

 

Maskenaffäre: Für Bestrafungen fehlen der Union die Mittel

Das Problem: Für eine wirkliche Bestrafung fehlen der Union die Mittel. Nüßlein kann möglicherweise wegen einer Unschärfe im Paragrafen 108e des Strafgesetzbuches (Abgeordnetenbestechung) sogar das Geld behalten, das er bei dem Maskendeal verdiente, wie die Süddeutsche Zeitung zuerst berichtete. Dann nämlich, wenn die Lesart zutrifft, dass seine Geschäfte nicht direkt etwas mit der „Wahrnehmung seines Mandats“ zu tun hatten, wie es der Paragraf beschreibt, sondern davon unabhängig waren. Der Gesetzgeber will den 108e zwar neu fassen. Abgeordnetenbestechung soll vom Vergehen zum Verbrechen hochgestuft werden, womit eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr verbunden wäre. Er soll aber auf die Wahrnehmung des Mandats beschränkt bleiben.

Georg Nüßlein betritt am 25. Februar sein Büro im Bundestag. Seit der Razzia an jenem Tag in der Maskenaffäre hat der frühere CSU-Politiker keine Bundestagssitzung mehr besucht.
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

Es gibt immerhin Bestrebungen, die Abgeordnetentätigkeit schärfer zu regulieren. Der Bundestag hat bereits im Herbst mit den Transparenzregeln für Abgeordnete reagiert und damit den Versuch unternommen, sozusagen die Einflussnahme durch Lobbyisten von außen zu unterbinden. Darüber hinaus wird gerade an einem Regelwerk gearbeitet, dass die Einflussnahme im Innern stoppen soll. Das Gesetz zur Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages soll in der nächsten Sitzungswoche, also ab dem 17. Mai, beschlossen werden. Abgeordnete müssen dann unter anderem Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen auf Euro und Cent veröffentlichen, eine bezahlte Lobbytätigkeit wird verboten.

Letzteres zielt vor allem auf die schlechten Erfahrungen ab, die die Union mit der Aserbaidschan-Connection gemacht hat. Mehrere Unions-Abgeordnete machten sich für das Regime stark und sollen davon finanziell profitiert haben. Darunter der mittlerweile zurückgetretene CDU-Abgeordnete Mark Hauptmann, dem auch Verwicklungen in Maskengeschäfte vorgeworfen werden.

Mehrere CDU-Abgeordnete wegen Einsatz für Aserbaidschan belastet

Im Zusammenhang mit einem ungebührlichen Einsatz für Aserbaidschan werden noch andere CDU-Abgeordnete belastet. Darunter der Karlsruher Abgeordnete Axel E. Fischer, der Tourismusbeauftragte Thomas Bareiß, der Abgeordnete Olav Gutting, dessen baden-württembergischer Wahlkreis Bruchsal-Schwetzingen wiederum an den von Nikolas Löbel grenzt. Löbel trat im Zuge der Maskenaffäre zurück, auch er soll sich übers Maß hinaus für Aserbaidschan eingesetzt haben. Weitere Namen im Zusammenhang mit der Aserbaidschan-Connection sind die der jüngst gestorbenen CDU-Abgeordneten Karin Strenz und der des ehemaligen CSU-Parlamentariers Eduard Lintner.

Screenshot (657)

Gegen Fischer wird wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt. Der Karlsruher weist das strikt zurück, beruft sich auf die Unschuldsvermutung und geht weiter seiner Arbeit nach. Die Führung der Unionsfraktion sieht das mit großem Unbehagen. Sie sorgte mit einigen internen Mühen dafür, dass Fischer nicht mehr Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses ist und setzte den sächsischen CDU-Abgeordnete Carsten Körber an seine Stelle.

In der Einleitung zum Entwurf für das neue Abgeordnetengesetz schreiben die Fraktionen, das Vertrauen der Bürger sei „das Fundament des deutschen Parlamentarismus“. Ob die getroffenen Maßnahmen zur Festigung des zuletzt ausgehöhlten Fundaments ausreichen, muss sich erst noch erweisen.

Quelle: Augsburger Allgemeine vom 06.05.2021

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Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Schmeisst die beiden endlich überall raus und klagt sie an. Es wird Zeit solche Geier zu bestrafen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Das passt dazu!

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