❌Diese Grundrechtseinschränkung ist richtig pervers. Wir sollen dulden, dass Geimpfte Stoffe emittieren, die uns schädigen können. WTF!??!❌👇🏼
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
§ 21 Impfstoffe
„Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.“
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__21.html
https://t.me/freiheitisteinRecht/203
Quelle: Der Waldgang auf Telegram
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 06.05.2021
Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert
Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve