Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Perverse Grundrechtseinschränkung der Corona-Diktatur im § 21 Infektionsschutzgesetz



❌Diese Grundrechtseinschränkung ist richtig pervers. Wir sollen dulden, dass Geimpfte Stoffe emittieren, die uns schädigen können. WTF!??!❌👇🏼

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)
§ 21 Impfstoffe

„Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.“

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__21.html

https://t.me/freiheitisteinRecht/203

Quelle: Der Waldgang auf Telegram

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 06.05.2021

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