Fiktionstheorie ist die Theorie zur juristischen →Person, die davon ausgeht, dass für die Zuordnung herrenloser Rechte die juristische Person durch →Fiktion geschaffen werden müsse.
Sie steht im Gegensatz zur Theorie der juristischen Person als realer Gesamtpersönlichkeit. Lit.: Köbler, Deutsche Rechtsgeschichte; Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil
Quelle: Menschen und Person auf Telegram
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 16.05.2021
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