Netzagentur lässt Kunden von Energieversorgern schröpfen – Revolutionsaufruf an Bürger

Hamburg (ADN). „Offensichtlich schaut die Bundesnetzagentur über die monolithische Art und Weise des Kundenschröpfens hinweg und unternimmt nichts.“ Das wirft das Hamburger Energie-Dienstleistungsunternehmen Care Energy in einem Brief an seine Kunden der höchsten Aufsichtsbehörde für Infrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland vor. Die Netzbetreiber verursachten mit falschen Verbrauchsprognosen und Zählerständen Schäden in Höhe von 18 Millionen Euro. Das Abzocken erfolge unter dem Vorwand der EEG-Umlage, die vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits als nichtig eingestuft wurde. Der Europäische Gerichtshof habe geurteilt, dass es sich bei der EEG-Umlage seit 2012 um einen unerlaubten Zuschuss handelt.

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„Es ist Zeit für die Revolution“, teilt die Hamburger Firma ihren Stromkunden mit. Das „Sodom und Gomorra“ auf Deutschlands Energiemarkt müsse durch die Bürger selbst beendet werden. Nur durch Bürgerinitiativen könne die tatsächliche Energiewende geschafft werden. Zur Hilfestellung bietet Care Energy seinen Kunden ein Photovoltaik-Aggregat an, das leicht und vielerorts an dezentralen Plätzen installiert werden kann. Es wird per Stecker direkt an den Stromkreislauf einer Wohnung angeschlossen. Damit wird der mit Sonnenenergie gewonnene Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist  und unterliegt nicht der EEG-Gesetzgebung. Pro Jahr und Modul könnten bis zu 300 Kilowattstunden eingespart werden.

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Care Energy, das sich als Energiedienstleister und nicht als reiner Stromverkäufer betrachtet, hat sich seit seinem unkonventionellen und rebellischen Auftreten vor wenigen Jahren auf dem deutschen Energiemarkt inzwischen kommerzielle Feindschaften und damit zahlreiche juristische Auseinandersetzungen mit großen Energieversorgern eingehandelt. Insbesondere Netzbetreiber machen demtentsprechenden Druck bei der Bundesnetzagentur, um die Geschäftsaktivitäten von Care Energy einzudämmen. So hat die Bundesnetzagentur nunmehr einen umfangreichen Fragenkatalog an die Hamburger Dienstleister geschickt, der bis spätestens am 13. Juli beantwortet werden muss. Andernfalls droht ein Zwangsgeld in Höhe von einer Million Euro. ++ (en/mgn/29.06.16 – 174)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 01.07.2016

 

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