Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Zwönitz: Bürgermeister untergräbt Demokratie nach Grundgesetz und spaltet die Gemeinde via Facebook

Bild: Ina Baldauf (Mitte) und Klaudia König (rechts) von der Gemeideversammlung im Interview

Im Grundgesetz heißt es:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 28

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.

In Zwönitz haben sich Bürger erhoben, ihre Grundrechte nach diesem Artikel selber in die Hand zu nehmen, da die gewählten Vertreter gegen die Interessen der Gemeinde arbeiten.

Jeden Montag finden auch Bürgerproteste statt, wie es derzeit auch in anderen 75 Städten in Sachsen der Fall ist. Nunmehr hat sowohl der Bürgermeister, als auch der Freistaat Sachsen diesen freien sächsischen Bürgern den Krieg erklärt, weil sie die Interessen der Gemeinde selbst in die Hand nehmen wollen.

Gestern wurden die friedlichen Spaziergänger in Zwönitz von der Polizei massivst belästigt und ihrer Grundrechte beraubt.

Die Gemeindeversammlung hat nachfolgende Informationen hierzu herausgegeben:

Hier ist nun der Link zur Online-Strafanzeige für alle die gestern Spazieren waren und ihrer Freiheit beraubt wurden.

Ebenso so sollte diese Möglichkeit genutzt werden um sich der Hetze, Verleumdung und üblen Nachrede des Bürgermeisters zu widersprechen. Jeder der beim gestrigen Spaziergang dabei war, wurde im Vorfeld auf der Facebook–Seite der Stadt öffentlich angegriffen. Das sollte man sich nicht gefallen lassen. Der Beitrag von Facebook wird hier nochmals geteilt.

23.30 Uhr aus der Maßnahme entlassen! 4 Stunden Haft – Freiheitsberaubung! Jeder der gestern im Kessel war sollte die Online Strafanzeigen nutzen, da diese Maßnahmen ohne jegliche rechtliche Grundlage stattfanden.

Für Strafanzeigen:

Polizei Sachsen – Onlinewache der Polizei Sachsen Bürgerportal
https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.aspx

Facebookeintrag des Bürgermeisters von Zwönitz:

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 25.05.2021

Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 


Die mobile Version verlassen