Kaliningrad: Warschau stoppt visafreies Grenz-Pendeln – Moskau reagiert entsprechend

Zollterminal an russisch-polnischer Grenze© RIA Novosti. Igor Zarembo

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Moskau beantwortet die zeitweise Aussetzung des visafreien grenzüberschreitenden Verkehrs in der Region Nordostpolen-Kaliningrad seitens Warschau durch entsprechende Maßnahmen von russischer Seite: Wie das Außenministerium der Region Kaliningrad mitteilt, wird der Pendelverkehr für Anwohner ab 4. Juli bis mindestens August eingestellt.

Ab dem 4. Juli wird es Anwohnern mehrerer nordostpolnischer Regionen nahe der Grenze zum russischen Staatsgebiet sowie den Bürgern des Gebietes Kaliningrad untersagt, visafrei die Grenze zu passieren. Die Aufhebung der bisherigen Vereinbarung gilt laut der Mitteilung des Ministeriums bis auf Widerruf von polnischer Seite. Dieser sei nicht vor Anfang August zu erwarten.

Damit trifft Russland „gleichwertige Maßnahmen nach der polnischen Erklärung über die Stornierung der Vereinbarung (über den visafreien grenzüberschreitenden Verkehr — Anm. d. Red.) ab 4. Juli. Das heißt, auch Polen dürfen nicht nach Russland einreisen, solange diese primäre Stornierung nicht zurückgenommen wird“, so die Ministerin für internationale und interregionale Beziehungen des Kaliningrader Gebiets, Alla Iwanowa, am Samstag auf ihrer offiziellen Facebook-Seite.Der Gouverneur des Kaliningrader Gebiets, Nikolaj Zukanow, schätzte die Entscheidung von polnischer Seite zuvor als unangenehm ein. Sowohl Russland als auch Polen hätten anerkannt, dass das Regime der Visafreiheit im grenznahen Raum sehr gut für beide Länder funktioniere, so Zukanow in seinem Twitter-Profil.

Als Grund für die Einschränkungen von polnischer Seite gelten der bevorstehende Nato-Gipfel in Warschau am 8. und 9. Juli sowie die Internationalen Jugendtage vom 26. bis 31. Juli in Krakow.

Seit 2011 hatten Anwohner der Grenzregion auf beiden Seiten das Recht, sich jeweils für maximal 30 Tage auf dem jeweils anderen Staatsgebiet aufzuhalten. Erlaubt waren auch Mehrfach-Einreisen, wobei der Aufenthalt insgesamt 90 Tage pro sechs Monate nicht überschreiten durfte. Im Rahmen dieser Regelung war die Grenzüberschreitung nur auf dem Landwege zulässig.

Quelle: Sputnik vom 03.07.2016

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