Schuldzuweisung an Impfmuffel: Hat sich Söder verplappert? Oder drohte er? – Ministerpräsident zeigt Tendenz zum Impf-Totalitarismus

In welche Richtung die Impfkampagne in den kommenden Wochen und Monaten laufen wird, und was „Impfmuffeln“ droht, machte jetzt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder deutlich. Er übte sich in Mobbing gegen jemanden, der sich nicht impfen lassen will – im konkreten Fall seinen Stellvertreter und Koalitionspartner Hubert Aiwanger von den Freien Wählern. Dass der sich nicht impfen lassen will, ist dem Bajuwaren-Fürsten ein Dorn im Auge. Söder, dem Kritiker wie Focus-Gründer Helmut Markwort autoritäre Charakterzüge nachsagen, erwartet, dass sich sämtliche Mitglieder seiner Staatsregierung impfen lassen.

Der Chef der Freien Wähler pocht hingegen darauf, dass er sich als erwachsener Mensch selbst entscheiden kann. Und bislang fiel diese Entscheidung bei ihm gegen das Impfen aus. Was durchaus legitim sein sollte in einer Demokratie. Am Dienstag kam es dann allerdings zu einer denkwürdigen Situation – auf einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Vor laufenden Kameras forderte der Ministerpräsident seinen Vize auf, seine Haltung zur Impfung zu erklären, wie der BR berichtet: „Vielleicht sagst Du einfach selber was dazu, warum Du Dich nicht impfen lassen willst.“ Der Landesvater wiederholte sodann, dass nun eigentlich die Zeit wäre, „wo wir alle dran sein könnten“. Aber das entscheide natürlich jeder selber.

Aiwanger stellte daraufhin laut BR klar: „Die Entscheidung, ob sich jemand impfen lässt oder nicht, ist eine persönliche Entscheidung. Die nehme ich auch für mich in Anspruch.“ Er habe sich bisher nicht für eine Corona-Impfung entscheiden können. Das bedeute nicht, „dass ich mich generell niemals impfen lassen werde“, erläuterte der Freie-Wähler-Chef. „Ich schaue mir einfach die Entwicklung jetzt in den nächsten Wochen und Monaten an.“

Auf Nachfrage von BR24 legt Aiwanger jetzt nach: „Es gebe viele Menschen, die Angst hätten vor einer Impfung und einer Impf-Pflicht. ‘Um solche Menschen nicht in die Enge zu treiben und um Verschwörungstheorien nicht zu stärken, sollten wir jeden Eindruck eines Drucks auf Menschen bleiben lassen.‘“

Söder, der noch im April 2020 eine generelle Impfpflicht in Deutschland befürwortete und im Januar sagte, Impfen sei eine „Bürgerpflicht“, hatte zuvor alle Zweifel beiseite gewischt. Es gebe einige, die beim Thema Impfen noch „seltsame Gefühle haben“, so der Minister, in einem Ton, als würde er über Menschen mit Defekten sprechen: Die Wirksamkeit der Impfstoffe sei jedoch nachgewiesen, es gehe um „objektive Fakten“ und nicht um Gefühle. Das Impfen, so Söder, sei „die einzige echte Antwort auf Corona“. Jeder, der die Impfung und Masken ablehne, würde riskieren, dass sich die Situation in den nächsten Monaten wieder verschärfe.

Das klingt nach Impf-Totalitarismus. Und vor allem die letzte Aussage macht fassungslos. Denn sie impliziert quasi schon, dass die „Impfmuffel“ zu den Schuldigen erklärt werden, sollte man offiziell wieder eine Verschärfung der Situation ausrufen. Ob sich Söder da verplappert hat? Oder deutet er dieses Szenario absichtlich an, um den Menschen noch mehr Angst zu machen?

Manche Medien griffen das „Framing“ des Ministerpräsidenten nur allzu willig auf. So schreibt etwa „Der Westen“ in einer Überschrift: „Söder stellt Impfverweigerer bloß“.

Quelle: reitschuster.de vom 02.07.2021

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Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Wer sich impfen ode rnicht impfen lässt geht diesen Söder einen Scheissdreck an.
Der wird immer totalitärer. Warum wählen den die Bayern immer wieder ?
Der Kerl ist doch aalglatt. Hat er sich impfen lassen ???

birgit
birgit
2 Jahre zuvor

Sachsen hat die niedrigste Inzidenz bundesweit ! Aber hier sind auch die wenigsten Menschen geimpft !
Nun werden die Impfzentren für alle Impfwilligen, auch ohne Termin, geöffnet. Ich glaube, der Ansturm wird ausbleiben.
Die meisten Sachsen werden auf das Wundermittel verzichten.

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor

Ist Söder Arzt oder Politiker ?
Wenn er kein Arzt ist, sollte er derartige Aussprüche unterlassen. Er darf freundliche Empfehlungen aussprechen, aber weder drohen, noch vor laufenden Kameras düstere Szenarien ausmalen.
Aber – vielleicht ist er ja Hellseher und wir wissen nichts davon, quasi ein neuer Alois Irlmeier…

Waldtürenöffner
Waldtürenöffner
2 Jahre zuvor

Haaaaloooo
@ Kairo 1/2 wo bist Du/Ihr? Immer wenn man Dich braucht bist Du, wie Wasser, nicht da! Erkläre uns was sich an der OWiG seit dem 25.6. 21 geändert hat. Du kannst das lesen, wir lesen das immer falsch? Da ist plötzlich von Grenzen, in denen es gilt, die Rede und das ab 2006/7. Alle Seiten dazu haben sich heimlich geändert worden.

Annette
Annette
2 Jahre zuvor

Siehst Du hier und staune…
Niemand darf es verlangen. Söder, halt dich bedeckt!

Unternehmen können Corona-Impfungen nicht erzwingen, wohl aber Anreize setzen.
Überblick

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
Eine solche Impfpflicht kann dementsprechend auch nicht vom Arbeitgeber eingeführt werden.
Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit, geimpften Arbeitnehmern Vorteile zu gewähren und dadurch Anreize zu schaffen.

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Es stellt sich daher die Frage: Kann der Arbeitgeber eine solche Pflicht in seinem Unternehmen anordnen? Die Antwort ist ein klares Nein. Im Wege des Direktionsrechts kann eine Impfung gegen das Coronavirus nicht angeordnet werden, da die Regelungsmacht des Arbeitgebers endet, sobald die private Lebensführung der Arbeitnehmer betroffen ist. Dasselbe gilt für Regelungen in Betriebsvereinbarungen. Und eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag würde einer AGB-Kontrolle (Allgemeine-Geschäftsbedingungs-Kontrolle) nicht standhalten. Es wird zwar diskutiert, ob sich aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers eine Impfpflicht ableiten lässt; dies wird jedoch zu verneinen sein, da der Arbeitgeber die Gesundheit seiner Beschäftigten auch mit milderen Mitteln wie dem Tragen von Schutzmasken, Abstandsregeln oder Homeoffice schützen kann.
Auskunftsrecht?

Eine weitere Frage lautet: Hat der Arbeitgeber Anspruch auf Auskunft, ob sich ein Arbeitnehmer hat impfen lassen? Auch hier lautet die Antwort – in den meisten Fällen – grundsätzlich Nein. Es handelt sich um eine personenbezogene Information, die laut Art. 9 DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) besonders geschützt ist. Sie darf nur erfragt werden, wenn dies zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person überwiegt. Ein ausdrückliches (gesetzliches) Fragerecht, ob sich ein Arbeitnehmer hat impfen lassen, ist allerdings aufgrund der Regelung in § 23a IFSG (Infektionsschutzgesetz) im Gesundheitswesen anerkannt, also in Arztpraxen und Kliniken.
Optionen bei Verweigerern

Lassen sich Arbeitnehmer – entgegen der Empfehlung des Unternehmens – nicht impfen, darf der Arbeitgeber keine Abmahnungen oder Kündigungen aussprechen. Arbeitgeber dürfen zudem keinen mittelbaren Druck ausüben und bleiben arbeitsvertraglich – auch wenn sich der Arbeitnehmer nicht impfen lässt – zur Beschäftigung verpflichtet. Kommen sie dem nicht nach, so geraten sie in Annahmeverzug, d. h., sie müssen die Vergütung dennoch zahlen, solange Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung ordnungsgemäß anbieten. Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine gesetzliche Impfpflicht eingeführt wird. Dann müssen Beschäftigte, die sich nicht impfen lassen, mit Einschränkungen rechnen. Beispielhaft genannt seien ein Beschäftigungsverbot ohne Lohnfortzahlung, eine unbezahlte Freistellung, eine Abmahnung und, wenn kein milderes Mittel möglich ist, sogar eine personenbedingte Kündigung.
Prämien zahlen

Also, was tun? Unternehmen können geimpften Arbeitnehmern Vorteile gewähren. Beispielsweise könnte die Schutzimpfung im Rahmen eines freiwilligen betrieblichen Impfprogramms während der Arbeitszeit erfolgen. Auch Impfprämien sind eine Möglichkeit, Anreize zu setzen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Einführung solcher Maßnahmen mitbestimmungspflichtig ist, der Betriebsrat also eingebunden werden muss.

Autoren: Dr. Marko Loose, Dr. Yavuz Topoglu
Fazit

Obwohl es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, eine Pflicht zur Impfung der Angestellten in seinem Unternehmen einzuführen, können durch Sonderrechte für Geimpfte Anreize geschaffen werden.