Anna de Buisseret – Rechtsanwältin kündigt an Britische Anwälte verklagen alle Corona-Impfer die gegen den Nürnberger Kodex verstossen


Anna de Buisseret – Rechtsanwältin

Britische Anwälte verklagen COVID-Impfer, die Impfungen ohne vollständige Einwilligung verabreichen

Die britische Anwältin Anna de Buisseret kündigte heute an, dass sie COVID-19 Kliniken und Einzelpersonen, die den experimentellen biologischen Wirkstoff „COVID-19 Impfstoff“ verabreichen, ohne eine vollständig informierte Zustimmung einzuholen, die in Übereinstimmung mit dem Nürnberger Kodex und dem britischen und internationalen Recht frei gegeben wurde, zur Verantwortung ziehen wird.

https://www.globalresearch.ca/uk-lawyers-serve-notices-liability-covid-vaccinators-administer-shots-without-obtaining-full-informed-consent/5749907

Quelle: Nitya D.Stahl✅ auf Telegram

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 15.07.2021

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birgit
birgit
2 Jahre zuvor

Richtig so ! Nürnberg 2 für diese Verbrechen !

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor

Ja, man wird nicht darüber aufgeklärt, dass man an einem Experiment teilnimmt !
Wer von den alten Leuten kann sich schon was unter Notfallzulassung vorstellen ?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Kommt wieder eine erfolglose Sammelklage, aber für die Anwälte „Fuellmich?“ das Konto!

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Da kommt doch mal wieder nix raus. Die werden die Frau kaltstellen. Wetten ?

kairo
kairo
2 Jahre zuvor

Im UK gilt britisches Recht. Der Nürnberger Kodex als solcher ist weder dort noch bei uns unmittelbar geltendes Recht. Internationales Recht gibt es zu diesem Thema auch nicht.

Dass die britischen Ärzte britisches Recht anwenden, setze ich einfach mal voraus. Das müssen sie ja sonst auch.

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  staseve

Nur, wenn das in irgendeinem völkerrechtlichen Vertrag, in dem das UK Partei ist, festgeschrieben wäre.

Allerdings sind die wesentlichen Inhalte des Nürnberger Kodex inzwischen fast überall in die nationale Gesetzgebung übernommen worden. Nur ist das dann eben nicht mehr der Nürnberger Kodex als solcher. Eine Anwältig, die jemanden wegen Verstoßes gegen diesen anzeigen will, würde ich mir vom Leibe halten.

Man kann ohnehin niemanden wegen des Verdachts einer Straftat „verklagen“. Aber das will ich mal als Übersetzungsfehler ansehen, ohne die Sache genau geprüft zu haben.

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