Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Wegen ungarischem Kinderschutzgesetz: EU kündigt Verfahren gegen Ungarn an

19. Juli 2021

INTERNATIONAL

Brüssel/Budapest. Jetzt ist es amtlich: die EU macht im Dauerkonflikt mit Ungarn ein neues Faß auf. Wegen des ungarischen Kinderschutz-Gesetzes, das Schwulen- und Transgender-Propaganda an Schulen verbietet, will die EU-Kommission nun ein sogenanntes „Vertragsverletzungsverfahren“ gegen Ungarn eröffnen. Man werde der Regierung Orbán einen Brief schicken und das Verfahren für das Vertragsverletzungsverfahren starten, teilte ein hochrangiger EU-Vertreter der Nachrichtenagentur AFP mit.

Das vergangene Woche in Kraft getretene Gesetz verbietet Werbung für Homo- und Transsexualität in Ungarn. Dies betrifft auch Bücher oder Filme zu diesem Thema. Diese müssen mit dem Hinweis „Verboten für unter 18jährige“ versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden.

Die EU-Kommission und das Europäische Parlament hatten das Gesetz bereits massiv kritisiert. Das Europäische Parlament will darin ein weiteres Beispiel dafür sehen, „daß der graduelle Rückbau der Grundrechte in Ungarn bewußt und vorsätzlich vorangetrieben wird“.

Der nun angekündigte Brief der EU-Kommission ist der erste Schritt in einem Verfahren, das bis vor den Europäischen Gerichtshof führen und mit einer Geldstrafe für Ungarn enden könnte. Erfahrungsgemäß zeigt sich die Regierung von Ministerpräsident Orbán von solchen Manövern aber wenig beeindruckt. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 19.07.2021

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