Kabul/Berlin. Die Evakuierung afghanischer „Ortskräfte“ nach Deutschland gerät immer mehr zum Fiasko. Nicht nur, daß die überwiegende Mehrheit der nach Deutschland Eingeflogenen überhaupt keine „Ortskräfte“ der Bundeswehr oder anderer deutscher Institutionen waren – unter denen, die jetzt nach Deutschland kommen, sind auch handfeste Verbrecher, darunter auch solche, die bereits einmal abgeschoben worden waren.
Diejenigen, die es am Flughafen von Kabul in eine der abfliegenden Maschinen schafften, waren nicht, wie von der Bundesregierung angekündigt, besonders „Schutzbedürftige“, sondern überwiegend junge, kräftige Männer, die sich den Weg zu den Maschinen mit purer Körpergewalt erkämpfen konnten.
Offiziell sind bisher (Stand: 4. September) rund 5000 Menschen aus Afghanistan an deutschen Flughäfen gelandet. Nur gerade einmal 168 von ihnen sind echte „Ortskräfte“, 469 deutsche Staatsbürger. Gleichzeitig konnten 257 Menschen komplett ohne Ausweispapiere nach Deutschland einreisen. Und soviel steht inzwischen auch fest: unter den Ausgeflogenen befindet sich mindestens eine dreistellige Zahl von Straftätern.
Zum Beispiel Sardar Mohammed M., der wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in Deutschland zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde. Im Februar 2019 wurde er nach Afghanistan abgeschoben. Oder Khwahja Rashed S., verurteilt zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung mit Waffen. Erst im Februar war er abgeschoben worden. Auch Omed F. war wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung verurteilt worden – und wurde im Februar 2021 abgeschoben. Jetzt läuft er als freier Mann durch Deutschland.
Mindestens 20 „sicherheitsrelevante“ Personen schafften es an Bord der Evakuierungsflüge nach Deutschland, bestätigte das Bundesinnenministerium inzwischen. Stephan Mayer, Staatssekretär im Innenministerium, sagte der „Bild“-Zeitung: „Der Sicherheitsaspekt muß zukünftig bei der Einreise afghanischer Staatsangehöriger wieder eine deutlich größere Rolle spielen. Deshalb müssen die Sicherheitsüberprüfungen vor der geplanten Einreise nach Deutschland stattfinden, um zu verhindern, daß schwerste Straf- oder Intensivtäter oder Gefährder in unser Land kommen, die bereits abgeschoben worden waren und ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen würden.“
Allerdings ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 06.09.2021
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