Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Verfassungsrechtler bereiten den Impfzwang vor

Foto: Von JazzyGeoff/Shutterstock
 

Alles läuft nach Plan. Zuerst wird der Impfzwang als Verschwörungstheorie herabgewürdigt und dementiert. Dann taucht er rein zufällig später in den Medien an, schließlich ist dann auch in der Politik immer öfter von einer Impfpflicht die Rede und jetzt kriechen so genannte Verfassungsrechtler aus ihren juristischen Löchern und bereiten den finalen Schuss vor:

Eine allgemeine Impfpflicht ist nach Ansicht des Staats- und Verfassungsrechtlers Ulrich Battis vom Grundgesetz zweifelsfrei gedeckt. Eine solche allgemeine Impfpflicht sei durchaus vertretbar – „und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen“, sagte Battis der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Verfassung sei in diesem Punkt eindeutig.

 

„Die Bürger vorbeugend gegen Corona zu impfen ist durch Artikel 2 des Grundgesetzes gedeckt, der den Schutz des Lebens anderer Menschen festlegt.“ Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das ebenfalls der Artikel 2 festschreibt, habe dahinter zurückzutreten. Geschützt werden müssten etwa kleine Kinder ebenso wie Menschen, die wegen einer schweren Krankheit oder Impfunverträglichkeit nicht geimpft werden könnten.

Dies sei inzwischen gängige Meinung unter führenden Verfassungsrechtlern, da die Corona-Pandemie solch extreme Ausmaße angenommen habe. Auf die Frage, wann eine solche Impfpflicht kommen sollte, sagte Battis: „Möglichst schnell. Die Impfpflicht kann gegen die vierte Welle nichts mehr ausrichten, dafür ist es zu spät. Aber sie kann gegen eine künftige fünfte Welle helfen.“ Österreich, wo eine Impfpflicht ab 1. Februar 2022 beschlossen wurde, könnte nach seiner Ansicht Vorbild sein. Der Jurist sagte, dass es jetzt weniger um die Rechtsfrage als um die Umsetzung des Rechts gehen müsse. Dafür müsse der Staat sicherstellen, dass Impfverweigerer in strenge Quarantäne kämen.

Es dürfe zudem nur wenige Ausnahmen bei der Impfung geben etwa für Menschen mit nachgewiesenen gesundheitlichen Problemen (Impfunverträglichkeit). „Auch die Gewissensfreiheit – etwa aus religiösen Gründen – kann man diskutieren, das muss dann aber hart geprüft werden, etwa wie es bei Wehrdienst-Verweigerern gemacht wurde“, sagte Battis. „Bis dahin gehören diese Menschen unter strikte Quarantäne.“

Da wird das Grundgesetz zu Gunsten der Pharmaindustrie verzerrt und missbraucht, denn wer entscheidet denn hier, welches Leben denn schützenswerte ist und welcher Stoff aus dem Labor das hinkriegt. Wer für den Impfzwang plädiert, so wie dieser Herr, muss auch für die Nebenwirkungen haftbar gemacht werden. Und ab wieviel Impftoten spricht man von Massenmord, Herr Battis?

Interessant ist auch der Hinweis, dass etwa religiöse Gründe dazu führen könnten, vom Impfzwang befreit zu werden.

Müssen wir jetzt alle zum Islam konvertieren, um den finalen Schuss zu entgehen?

Quelle: journalistenwatch.com vom 23.11.2021

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