Keine Gnade für Corona-Kritiker Bhakdi: Weiter Ermittlungen wegen „Volksverhetzung“

29. November 2021
Keine Gnade für Corona-Kritiker Bhakdi: Weiter Ermittlungen wegen „Volksverhetzung“
KULTUR & GESELLSCHAFT

Schleswig. Der Bestseller-Autor und Mediziner Prof. Sucharit Bhakdi ist seit eineinhalb Jahren eine der prominentesten Stimmen in der Corona-Diskussion. Doch weil er mit seinem Urteil quer zum Mainstream liegt, erhält er in den GEZ-Sendern kein Forum mehr. Mehr noch: weil  Bhakdi in einer Videobotschaft vehemente Kritik an der rigorosen Impfpolitik Israels übte, wurde Anzeige wegen „Volksverhetzung“ gegen ihn erstattet. Dabei hatte Bhakdi noch kurz vorher in seiner Botschaft ausdrücklich seine Hochachtung für das jüdische Volk bekundet.

Die Kieler Ermittler sind vom Verdacht der Volksverhetzung mittlerweile wieder abgerückt. Sie können ein strafbares „Aufstacheln zum Haß“, das das „gezielte Setzen von Anreizen zu einer emotional aufgeladenen Feindseligkeit gegenüber dem angegriffenen Personenkreis“ voraussetzen würde, nicht in Bhakdis Äußerungen erkennen. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt – sehr zum Unmut des polit-medialen Establishments.

Der frühere schleswig-holsteinische CDU-Ministerpräsident Carstensen etwa empörte sich: „Wie soll ich einen Antisemiten von antisemitischen Aussagen abhalten, wenn er ahnen kann, daß ihm keine Strafe droht?“

Die Justiz apportierte unverzüglich. Der vorgesetzte Generalstaatsanwalt in Schleswig entzog den Kieler Ermittlern den Fall kurzerhand. Gegen Bhakdi wird weiter ermittelt. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 29.11.2021

Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald

Folgt unserem neuen Kanal Heimische Direktvermarktung: https://t.me/heimischeProdukte

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
3 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
kairo
kairo
2 Jahre zuvor

Was heißt hier Gnade? Gnade gibt es nur für rechtskräftig Verurteilte, und auch nicht für Unschuldige. Nur wer rechtskräftig für schuldig befunden und verurteilt worden ist, kann begnadigt werden.

Aber wo ist das Problem? Wenn er tatsächlich nicht gemacht hat, was ihm vorgeworfen wird, muss das Ermittlungsverfahren eben eingestellt werden, und die Sache kommt überhaupt nicht vor Gericht.

Andererseits habe ich ein Video von ihm gesehen, in dem er sagt, die Juden hätten ihrer Natur nach sehr schnell und effektiv das Böse gelernt und hätten aus Israel ein Land gemacht, das schlimmer wäre als das, aus dem sie entkommen seien. Da muss man wirklich ernsthaft über §130 nachdenken.

birgit
birgit
2 Jahre zuvor

Was er gesagt hat ist durch die freie Meinungsäußerung gedeckt.
Außerdem ist das Volk Israel nicht ZION ! Die Menschen dort wollen ihre Ruhe haben genau wie wir. Leider werden wir immer wieder aufeinander gehetzt. Man sollte Religion wirklich beiseite lassen und vernünftig miteinander umgehen.

kairo
kairo
2 Jahre zuvor
Reply to  birgit

„Was er gesagt hat ist durch die freie Meinungsäußerung gedeckt.“

Das entscheiden in letzter Konsequenz die Gerichte. Allerdings wundert man sich manchmal schon, was einer so raushauen kann, und wenn man ihm ans Hemd will, dann war es von freier Meinungsäußerung gedeckt.

„Außerdem ist das Volk Israel nicht ZION ! “

Na und? Von Zion hat er nicht geredet, auch nicht von Religion, sondern von den Juden. Nun gut, die Juden kann man als Gemeinschaft ansehen, die durch Kultur, Geschichte oder Religion definiert wird und heutzutage auch als politisches Subjekt (so weit sie in Israel leben), aber das ist Sache der Juristen.

„Leider werden wir immer wieder aufeinander gehetzt. “

Und genau dafür gibt es den §130 StGB. Was dort geschützt wird, ist nämlich nicht eine bestimmte Auffassung von Religion oder Geschichte, sondern der öffentliche Frieden. Du kannst noch so wilde Meinungen über die Eskimos oder die Amazonas-Indianer haben – Ärger gibt es erst, wenn du sie öffentlich machst.