Vor dem Landgericht Neuruppin, das für den Prozess nach Brandenburg an der Havel verlegt wurde, ist am Donnerstag der Prozess gegen den mutmaßlichen ehemaligen Wachmann des KZ Sachsenhausen Josef S. fortgesetzt worden.
„Der Angeklagte hat heute von seinem Leben in der Zeit zwischen 1941 und 1945 berichtet. Er hat geschildert, dass er nach der Umsiedlung aus Litauen zunächst in einem Unternehmen tätig war, was Ersatzteile für die Wehrmacht hergestellt hat“, so Gerichtssprecherin Iris Le Claire.
„Danach sei er dann in Land- und Forstwirtschaft tätig gewesen und erst in der Endphase des Zweiten Weltkriegs sei er dann an die Front nach Kolberg gekommen, sei aber dort als ziviler Arbeiter und nicht etwa in Uniform tätig gewesen. Er ist dabei geblieben, dass er im Konzentrationslager Sachsenhausen nicht tätig gewesen ist“, fügte Le Claire hinzu.
Dem heute 101-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, an der Ermordung von Tausenden von Menschen im Konzentrationslager Sachsenhausen mitgewirkt zu haben.
„Die Verteidigung stagniert, es ist noch kein Schritt in irgendeine Richtung weitergegangen als das was er vom ersten Tag an hier vorgetragen hat und das ist aus meiner Sicht nicht unbedingt erfolgversprechend, auch wenn ich aus der Sicht eines Verteidigers sehe“, sagte Verteidiger Thomas Walter.
Anfang November wurde Josef S. von einem 92-jährigen Holocaust-Überlebenden Emil Farkas während einer Anhörung des Prozesses konfrontiert.
Quelle: Russia Today (RT) vom 03.12.2021
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101 Jahre?
Kenne von Bekannten Tatsachenbericht, wie sich aktive Aufzehret nach 45 als Genossen ausgaben, sich Grundstücke stahlen in der Gemeinde mit erfundenen Behauptungen stahlen! Die Bekannten haben jeden Prozess um Ihr Eigentum verloren, noch dazu vom „Richter“ verhöhnten wurden. Die Freimaurer Kommunisten Brut hat bis heute Macht. Seht Euch das SED Parteiabzeichen an!
Der Josef S. war in der falschen Partei und zum 1.5. hat der jedes Jahr nicht geflaggt wie die Brut in der neuen Schlangenhaut!
Hat der Wachmann freiwillig diesen Job gemacht oder wurde ein vom System gezwungen. Was hätte ihm bei Verweigerung geblüht?
Für sowas haben unsere Gerichte Zeit…..und Verbrecher lässt man laufen.
Befehle von Vorgesetzten befolgt ? Dann sind die Vorgesetzten zur Verantwortung zu ziehen. Sollten die bereits verstorben sein, nun ja…