Luxemburg. Da können sich Illegale freuen: abgelehnte Asylbewerber dürfen laut einem Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht länger in Gefängnissen untergebracht werden. Bislang ist dies nach geltendem deutschen Gesetz für eine Dauer von bis zu drei Jahren möglich.
Dies sei zu lange und zudem unzureichend begründet, erklärte der Rechtsgutachter. Für sein Urteil ist der EuGH zwar nicht an die Expertise gebunden, er folgt diesen sogenannten Schlußanträgen aber in den allermeisten Fällen. Abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber können gegebenenfalls zwar in Haft genommen werden, damit sie nicht untertauchen. Nach EU-Recht dürfen sie dann aber nicht zusammen mit normalen Strafgefangenen untergebracht werden.
Dies soll verhindern, daß sie wie Kriminelle behandelt und den entsprechenden Haftbedingungen ausgesetzt werden.
Im konkreten Fall wehrt sich ein Pakistaner gegen seine Abschiebehaft. Er ist in der Justizvollzugsanstalt Hannover, Abteilung Langenhagen, untergebracht. Dies sei unzulässig, erklärte der Generalanwalt beim EuGH, Jean Richard de la Tour. (mü)
Quelle: zuerst.de vom 05.12.2021
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