Berlin. Es wird immer absurder: eine Berliner Professorin hat in einem Gutachten festgestellt, die sogenannte „Gendersprache“ sei für staatliche Stellen verpflichtend. Dies gehe sogar aus dem Grundgesetz hervor. Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover hatte das Gutachten in Auftrag gegeben.
Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und „Geschlechterstudien“ an der Berliner Humboldt-Universität, lieferte – und setzt auf den 123 Seiten ihres Gutachtens fragwürdige Akzente, die den Gender-Wahnsinn weiter befeuern dürften. Sie leitet aus dem Grundgesetz geradezu eine Pflicht für staatliche Stellen ab, sich künftig einer sogenannten „gendergerechten“ Sprache zu befleißigen und auf binäre Anreden wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu verzichten. „Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden“, dekretiert die Professorin.
Die Begründung dafür liefert angeblich Artikel 3 des Grundgesetzes, wo es heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. 1994 wurde diese Vorgabe aus dem Jahr 1949 ergänzt um den Zusatz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ In den Augen der Berliner Geschlechter-Professorin Lembke stellt dies einen förmlichen Auftrag zu einer „überfälligen De-Privilegierung“ der Männer bis hinein in die Verwaltungssprache dar. „Das Grundrecht auf Gleichberechtigung ist ein zugunsten von Frauen wirkendes, antipatriarchales Verbot, von der gesellschaftlich dominanten Gruppe der Männer unterdrückt zu werden“, doziert Lembke.
Sie sieht dabei nicht nur Verwaltungen in der Pflicht – auch Gerichte, staatliche oder staatsnahe Einrichtungen sollen künftig gendern müssen. Da es infolge des Regierungswechsels in Berlin neuerdings eine grüne Kulturstaatsministerin namens Claudia Roth gibt, wird man nicht lange warten müssen, bis die Vorschläge des Lembke-Gutachtens bundesweit Gesetzeskraft entfalten. (st)
Quelle: zuerst.de vom 19.12.2021
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