Auf dem Weg in die Gaga-Republik: Berliner Gutachten sieht Pflicht zur „Gender-Sprache“

19. Dezember 2021
Auf dem Weg in die Gaga-Republik: Berliner Gutachten sieht Pflicht zur „Gender-Sprache“
KULTUR & GESELLSCHAFT

Berlin. Es wird immer absurder: eine Berliner Professorin hat in einem Gutachten festgestellt, die sogenannte „Gendersprache“ sei für staatliche Stellen verpflichtend. Dies gehe sogar aus dem Grundgesetz hervor. Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover hatte das Gutachten in Auftrag gegeben.

Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und „Geschlechterstudien“ an der Berliner Humboldt-Universität, lieferte – und setzt auf den 123 Seiten ihres Gutachtens fragwürdige Akzente, die den Gender-Wahnsinn weiter befeuern dürften. Sie leitet aus dem Grundgesetz geradezu eine Pflicht für staatliche Stellen ab, sich künftig einer sogenannten „gendergerechten“ Sprache zu befleißigen und auf binäre Anreden wie „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu verzichten. „Die Pflicht zur sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden“, dekretiert die Professorin.

Die Begründung dafür liefert angeblich Artikel 3 des Grundgesetzes, wo es heißt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. 1994 wurde diese Vorgabe aus dem Jahr 1949 ergänzt um den Zusatz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ In den Augen der Berliner Geschlechter-Professorin Lembke stellt dies einen förmlichen Auftrag zu einer „überfälligen De-Privilegierung“ der Männer bis hinein in die Verwaltungssprache dar. „Das Grundrecht auf Gleichberechtigung ist ein zugunsten von Frauen wirkendes, antipatriarchales Verbot, von der gesellschaftlich dominanten Gruppe der Männer unterdrückt zu werden“, doziert Lembke.

Sie sieht dabei nicht nur Verwaltungen in der Pflicht – auch Gerichte, staatliche oder staatsnahe Einrichtungen sollen künftig gendern müssen. Da es infolge des Regierungswechsels in Berlin neuerdings eine grüne Kulturstaatsministerin namens Claudia Roth gibt, wird man nicht lange warten müssen, bis die Vorschläge des Lembke-Gutachtens bundesweit Gesetzeskraft entfalten. (st)

Quelle: zuerst.de vom 19.12.2021

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birgit
birgit
2 Jahre zuvor

Ist Frau Professorin der Klapse entsprungen ?

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor

Gut, dass ich nicht mehr arbeite. An mir hätte jeder Gender-Befürworter seine/ihre helle Freude 🙂 🙂 🙂

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Solche Weiber wollen hier was zu melden haben. Man fasst es nicht. Der ganze Genderscheiss gehört in die Tonne.

Waffenstudent
Waffenstudent
2 Jahre zuvor

Schlägt die Stunde der Mensurstudenten, Pflichtschlagenden Korporationen zwischen Kiel und Graz?

Davon gibt es mehr als den Ampel-Männlein und dem Mossad lieb sind. Auch in der Schweiz! Es war Kaiser Barbarossa, der den den Studenten das Recht verbriefte, bewaffnet durch das Leben zu gehen. Der US-Film „Romeo und Julia“ schildert die Praxis. Und gefochten wurde an allen Universitäten Europas. Auch Duelle mit tödlichem Ausgang gehörten zum geregelten akademischen Alltag. Der Jude Ferdinand Lassalle, Mitglied der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks, starb am 31. August 1864, im Alter von 39 Jahren durch ein Pistolenduell mit einem Mitglied des Corps Neoburussia Berlin! Erst die bösen Nazis, bereiteten diesem archaischen, blutigen Ritual, leider ein unwürdiges „Homosexuelles“ Ende! Gut, wo Charter ist, da auch eine tödliche Waffe!

Wenn die „Alten Herrenschaften“, jetzt den Fehdehandschuh der Hochschulen aufgreifen und jeden Plagiatstynnes wegen „Coronabeleidigungen“ nach „Alter Väter Sitte“ fordern, dann kann das durchaus lustig für den „Bursch“ und dramatisch für den „Uniknecht“ werden! Allein die AfD kann spontan Hunderte von gefährlichen Waffenträgern stellen. Zwischen Kiel und Graz wimmern die Rapiere nach Blut.

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Trotz VGH-Urteil: 2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg wird weiterhin durchgesetzt

Ungeimpfte Studenten dürften nicht von Präsenzveranstaltungen in Hochschulen ausgeschlossen werden, hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Freitag entschieden. Das Wissenschaftsministerium in Stuttgart hält dennoch an 2G fest.

Mehr: Trotz VGH-Urteil: 2G-Regelung an Hochschulen in Baden-Württemberg wird weiterhin durchgesetzt — RT DE

Annette
Annette
2 Jahre zuvor

Hat irgendeine Beherbungsstelle für „Spezielle Idiotie, die die Welt nicht braucht“ die Fenster offen gelassen?