Das Verwaltungsgericht Regensburg hat dem Antrag der Inhaberin eines Modegeschäfts stattgegeben, sich nicht an die 2G-Regel halten zu müssen.
Das Textilgeschäft diene der Deckung des täglichen Bedarfs, stellte die 5. Kammer in einem Eilbeschluss vorläufig fest, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Beschluss gilt nur für das Ladengeschäft der Antragstellerin.
Das Gericht habe nicht die 2G-Regel – wonach nur gegen Corona Geimpfte oder von Corona Genesene Zutritt erhalten können – der Verordnung in Frage gestellt, sondern deren Vollzug im Einzelfall. Die Versorgung mit passender Kleidung diene der Deckung eines individuellen Bedarfs, der jederzeit und damit täglich eintreten könne. Im Wachstum befindliche Kinder könnten Kleidung brauchen, auch Erwachsene könnten einen Bedarf etwa an warmer Kleidung im Winter haben, so die Richter.
Für das Gericht sei nicht erkennbar, dass dem Bedarf an Buchhandlungen oder Blumenfachgeschäften, die in der Verordnung von der 2G-Regel ausgenommen sind, größeres Gewicht und höhere Dringlichkeit zukomme. Gegen den Eilbeschluss (Az. RO 5 E 21.2425) ist Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich.
Quelle: Passauer Neueste Presse vom 23.12.2021
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Wenn nur diese Inhaberin geklagt hat, ist das in Ordnung.
Weshalb machen das denn nicht alle anderen ebenfalls ? Von Beginn an hätten sich ALLE wehren müssen und nicht abwarten, ob jemand eine Ausnahme für die gesamte Branche einklagt. Jene Inhaberin kann sicher nicht die ganze Stadt Regensburg mit Klamotten versorgen. Da mussten alle ran !
Aber dazu müßte man Arsch in der Hose haben!
Aufstehen und sich wehren = Gloabllistenfeind und wird automatisch in die Antisemitenecke, Terrorismus und und und gedrückt,
nein danke, sagt sich der Rest, dann lieber eine feige S..