‼️Polizei NRW klärt auf, dass Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen nicht (!) unter den Versammlungsbegriff fallen.
NRW hat von dem vorgenannten Gesetzesvorbehalt mit einem eigenen Versammlungsgesetz (VersG NRW) Gebrauch gemacht, das seit dem 7. Januar 2022 gilt.
Zitat: „Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen sowie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen, fallen deshalb nicht unter den Versammlungsbegriff.“
Quelle: https://polizei.nrw/artikel/versammlungen-6 – Spaziergänge, auf denen ausschließlich Lebensgefühle ausgedrückt werden, sind also aus rechtlicher Sicht keine (!) Versammlungen und unterliegen somit keinerlei Corona-Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Maske?
Lebensgefühle sind z.B. Freiheitsgefühl, Gemeinschaftsgefühl, Gruppengefühl, Zusammengehörigkeitsgefühl, …
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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 29.01.2022
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