Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab

 

Das höchste deutsche Gericht am Freitagmorgen in Karlsruhe einen Antrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt.

Zuvor waren 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägern gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal in Karlsruhe eingegangen.

Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und war von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Ab dem 16. März sollen alle Mitarbeitenden in den diesen Einrichtungen geimpft sein.

Betroffene müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder genesen sind – oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Fehlt der Nachweis, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Es kann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen, hat aber Ermessensspielraum.

Bayern hatte angekündigt, die Umsetzung des Gesetzes vorerst auszusetzen, weil offene Fragen ungeklärt seien.

Quelle: businessinsider.de vom 11.02.2022

Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald

Folgt unserem neuen Kanal Heimische Direktvermarktung: https://t.me/heimischeProdukte

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 

Die mobile Version verlassen