Zwischen Polen und der Europäischen Union bahnt sich eine neue Auseinandersetzung an.
Das polnische Verfassungsgericht hat in einem weiteren Urteil die Europäische Menschenrechtskonvention für teilweise unvereinbar mit der polnischen Verfassung erklärt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sei nicht befugt, Zuständigkeit oder Verfahren der polnischen Justiz sowie die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, erklärten die Warschauer Richter. Der Straßburger Gerichtshof hatte Polen in den vergangenen Monaten mehrfach wegen seiner umstrittenen Justizreformen verurteilt. Kritiker werfen der rechtsnationalen Regierung in Warschau vor, mit ihren Reformen die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben.
Quelle: Deutschlandfunk vom 10.03.2022
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