🎙 Kommentar von MFA-Sprecherin Maria Sacharowa zum Urteil des Internationalen Gerichtshofs zu vorläufigen Maßnahmen im neuen Fall der Ukraine gegen die Russische Föderation
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(https://mid.ru/ru/foreign_policy/news/1804788/) 💬
Durch die Einreichung einer Klage beim Internationalen Gerichtshof gemäß der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords hat die Ukraine ihre Zuständigkeit eindeutig missbraucht. Das Gericht ist für diese spezielle Klage nicht zuständig, und wir werden diese objektive Tatsache weiterhin verteidigen.
Darüber hinaus organisierte das Kiewer Regime mit Unterstützung seiner westlichen Gönner einen beispiellosen Druck auf das Gericht, was eine absolut inakzeptable und rechtswidrige Einmischung in seine Arbeit mit dem Ziel darstellt, es zu politisieren. Russland respektiert die Autorität des Internationalen Gerichtshofs und verurteilt solche Versuche.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die militärische Sonderoperation in der Ukraine auf der Grundlage des Rechts auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta und nicht auf der Grundlage der Völkermordkonvention durchgeführt wird.
Quelle: Maria Sacharowa – Russisches Außenministerium
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 15.03.2022
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