Hass im Netz: Razzien und Vernehmungen in Sachsen

 

Nach Hasskommentaren im Netz haben Ermittler am Dienstag bundesweit Verdächtige vernommen und Häuser durchsucht. 18 Fälle verfolgt das LKA Sachsen.

Bundesweit hat die Polizei am Dienstag Razzien und Vernehmungen nach Hasskommentaren gegen Politiker im Netz durchgeführt. Allein 18 Fälle sind in Sachsen angesiedelt.
Bundesweit hat die Polizei am Dienstag Razzien und Vernehmungen nach Hasskommentaren gegen Politiker im Netz durchgeführt. Allein 18 Fälle sind in Sachsen angesiedelt.© Swen Pförtner/dpa (Symbolfoto)

Wiesbaden/Dresden. Im Kampf gegen Hass im Netz gegen Politiker haben Ermittler am Dienstag bundesweit zahlreiche Verdächtige vernommen sowie Häuser und Wohnungen durchsucht.

Die Aktion richtete sich gegen mehr als 100 Beschuldigte in 13 Bundesländern, wie das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden und die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, bei der die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität angesiedelt ist, gemeinsam mitteilten.

Zwölf Vernehmungen und sechs Razzien in Sachsen

In insgesamt zwölf vom Bundeskriminalamt übermittelten Verfahren führen Beamte des Staatsschutzes beim Landeskriminalamt (LKA) Sachsen Beschuldigtenvernehmungen durch. Bei den Straftaten handelt es sich den Angaben zufolge zum einen um Beleidigungen gegen bundesweit bekannte Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien. Zwei Drittel der Betroffenen seien Frauen.

„Alle Straftaten stehen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2021. Zehn der insgesamt zwölf deutschen Beschuldigten sind männlich und im Alter zwischen 25 und 67 Jahren. Die beiden weiblichen Beschuldigten sind 43 und 58 Jahre alt“, teilt ein Sprecher des LKA mit.

Grundlage für diese Ermittlungsverfahren bildet demnach der im letzten Jahr neu gefasste Paragraf im Strafgesetzbuch, der die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen Lebens des Volkes besonders streng unter Strafe stellt.

In weiteren sechs eingeleiteten Ermittlungsverfahren durchsuchen Beamte seit dem frühen Morgen Objekte in den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Görlitz sowie in Leipzig und in Dresden.

„Gegenstand dieser Ermittlungsverfahren sind Tatvorwürfe, welche die Tatbestände der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Bedrohung, der Beleidigung, der Volksverhetzung oder der Störung des öffentlichen Frieden durch die Androhung von Straftaten erfüllen. Alle Beschuldigten sind Männer und deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 30 und 67 Jahren“, so das LKA weiter.

„Alle Fälle müssen konsequent verfolgt werden“

Bundesweit seien über 600 Äußerungen analysiert und auf strafbare Inhalte überprüft worden, hieß es vom Bundeskriminalamt. Durchsuchungen und Ermittlungen gab es in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen und Sachsen.

„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es handelt sich nicht um eine Meinungsäußerung, wenn Menschen im Internet angefeindet, bedroht oder beleidigt werden. Straftaten in der digitalen Welt werden ebenso verfolgt und bestraft wie Taten in der realen Welt“, sagt Sachsens Generalstaatsanwalt Martin Uebele.

Auch die Präsidentin des Landeskriminalamtes Sachsen, Sonja Penzel, äußert sich deutlich zu strafbaren Inhalten im Internet: „Alle Fälle von Rechtsverletzungen müssen konsequent verfolgt und geahndet werden, egal wo sie ausgeführt werden und welche scheinbaren Gründe dafür aufgeführt werden. Wer denkt, dass er sich im Internet über das Gesetz stellen und seine Hasstiraden in die Welt schreien kann, der irrt sich.“ (SZ mit dpa)

Quelle: Quelle: Sächsische Zeitung vom 22.03.2022

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Die harte aber gerechte Strafe des Volkes wird Sie treffen, hieß das in der DDR. Mein Vater hatte schon 1962 Staatsratsverleumdung (Walter Ulbricht) an der Backe. Wenn ich das „Urteil“ lese dann steht dasselbe in meiner offenkundigen Volksverhetzung. Die haben die Sätze nur etwas umgestellt. Wer es nicht weiß glaubt einen aktuellen Beschluss* zu lesen!
Das nächste was kommt, ist das verbotene sammeln von Ereignissen zur Volksverhetzung!
*Beschluss=Hinweis!

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Aaaach darum flog gestern der Grüne Poli-nein Wortmarke Hubschrauber hier entlang. Da haben die einen oder mehrere von Plauen nach Leipzig in das neu hergerichtete Stasi „Runde Eck“ geflogen. Der flog höher als sonst, damit xxx weiß der Gayer warum!
Netter Aufwand für diese ???, Nafris, oder Schwarz-Ukris werden es nicht gewesen sein.
Für die Verfolgung des eigenen Volkes ist jede Menge „Geld“ auf Denen Ihren Schreibtischen!

birgit
birgit
2 Jahre zuvor

Für den Begriff Volksverhetzung hätte ich gerne eine genaue Definition !

Wenn hier seitens der Politik Ungeimpfte verunglimpft werden, fällt das auch unter Volksverhetzung ?

Hier scheint es zwei Lager zu geben.
Diejenigen die nicht glauben und diejenigen die glauben !

Annette
Annette
2 Jahre zuvor

Haß verbreiten ist übel, aber……und was ist, wenn sich die Hasser nicht im Internet „entladen“?
Was denkt denn der nichtstaatliche Systemstützer, wohin das führen könnte?
Nächtliche Aktionen? Von den Linkschaoten kann viel gelernt werden.

Möge das LKA weise sein.