Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Impfpflicht: Fast 1200 ungeimpften Essenern drohen Strafen

Christina Wandt
Fast 1200 Beschäftigte in Essens Gesundheits- und Pflegewesen sind noch nicht vollständig gegen Corona geimpft.

Fast 1200 Beschäftigte in Essens Gesundheits- und Pflegewesen sind noch nicht vollständig gegen Corona geimpft.

Foto: Reto Klar / FUNKE Foto Services

ESSEN.  In Medizin und Pflegewesen gibt es in Essen fast 1200 ungeimpfte Mitarbeiter. Noch wurden trotz Impfpflicht keine Strafen gegen sie verhängt.

Die Zahl der Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegewesen, die keinen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus haben, liegt in Essen bei fast 1200. So viele wurden von ihren Arbeitgebern an das Gesundheitsamt der Stadt gemeldet. Bevor ihnen Strafen drohen, werden die Betroffenen laut Stadt erstmal angehört.

In Essen fallen rund 50.000 Beschäftigte unter die Impfpflicht

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft Beschäftigte von Krankenhäusern, Seniorenheimen, Arztpraxen oder Rettungsdiensten. Nach einer Schätzung der Stadt unterliegen in Essen rund 50.000 Beschäftigte der Impfpflicht. Bis Ende März mussten die Einrichtungen all jene melden, die nicht gegen Corona geimpft sind.

Über das städtische Meldeportal nannten 187 Betriebe 1034 Ungeimpfte. Im Landesportal seien weitere 124 Personen gemeldet worden, die in Essen arbeiten. Macht zusammen 1158: Bei etwa 50.000 Impfpflichtigen entspräche das einem Anteil von gut zwei Prozent. Anders gesagt: Die Impfquote läge in den betroffenen Berufsgruppen bei fast 98 Prozent.

Gesundheitsamt kann Meldungen bis Ende Mai prüfen

Wie Stadtsprecherin Silke Lenz sagt, arbeiten 473 der Ungeimpften in einem der Essener Krankenhäuser, 272 in Senioren- und Pflegeheimen sowie 50 bei ambulanten Pflegediensten. Noch können sie ihrer Tätigkeit weiter nachgehen: „Bisher wurden keine Verstöße gegen die Impflicht geahndet.“

Vielmehr habe man die Betroffenen schriftlich aufgefordert, einen Immunitätsnachweis gegen Covid-19 vorzulegen. Wurde dieser nicht fristgerecht vorgelegt, habe man ein Anhörungsschreiben an den Mitarbeiter und seine Einrichtungsleitung geschickt. „Nach erfolgter Anhörung ist ein eventuelles Betretungs- oder Tätigkeitsverbot im Einzelfall zu prüfen“, erklärt Silke Lenz. Laut Erlass haben die Gesundheitsämter noch bis 31. Mai Zeit, die Meldungen zu prüfen.

Quelle: Der Westen vom 04.05.2022

Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald

Folgt unserem neuen Kanal Heimische Direktvermarktung: https://t.me/heimischeProdukte

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 

Die mobile Version verlassen