Berlin. Die bundesdeutsche Wirtschaft marschiert mit großen Schritten in Richtung Neo-Sozialismus. Der Bundestag hat jetzt einen wichtigen Schritt dazu beschlossen und die Enteignung von Firmen im Falle eines Energie-Notstandes möglich gemacht. Das Parlament billigte mit den Stimmen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP sowie der Linken eine Neufassung des Energiesicherungsgesetzes. Dagegen stimmte nur die AfD, die Union enthielt sich.
Schon im Vorfeld einer unmittelbaren Gefährdung der Energieversorgung sollen künftig besondere Maßnahmen möglich sein. Konzerne könnten dann unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Diese Maßnahme soll greifen, wenn die Unternehmen ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen und die Versorgungssicherheit gefährdet ist.
Das Gesetz könnte erstmals angewandt werden, wenn es keine Lösung für die Eigentümerfrage bei der Öl-Raffinerie von Schwedt an der Oder gefunden wird. Diese gehört mehrheitlich dem russischen Rosneft-Konzern und wird von diesem mit russischem Pipeline-Öl versorgt. Deutschland will dieses ersetzen und hat dafür bereits Pläne entwickelt. Voraussetzung wäre aber, daß Rosneft seine Anteile abgibt – oder eben gesetzlich dazu gezwungen wird.
Mit der Novelle werden auch Bestimmungen im Energiewirtschaftsgesetz geändert. So soll unter anderem eine geplante Stilllegung von Gasspeicheranlagen künftig bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden müssen. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 17.05.2022
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