Volksrepublik Donezk will Richter aus Europa am Kriegsverbrechertribunal beteiligen

Vertreter europäischer Länder können in die Reihen der Richter am internationalen Kriegsverbrechertribunal aufgenommen werden, erklärte die Vorsitzende des Ausschusses für Straf- und Verwaltungsrecht des Volksrates der DVR, Elena Schischkina, gegenüber der Nachrichtenagentur RIA Nowosti. Man habe entsprechende Einladungen an diverse europäische Länder versandt, ergänzte sie.

Zuvor hatte die Menschenrechtsbeauftragte der Volksrepublik Darja Morosowa gegenüber RIA Nowosti erklärt, dass das Büro des Menschenrechtsbeauftragten in der Republik Beweise für die von ukrainischen bewaffneten Verbänden begangenen Kriegsverbrechen sammelt. Das Oberhaupt der Donezker Volksrepublik Denis Puschilin erklärte, dass in Kürze ein Termin für die Ausarbeitung des Statuts des Tribunals bekannt gegeben werde.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 02.06.2022

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Ein fein ausgedachter Bumerang! Und der ging auch noch direkt in den Arsch des werfenden zurück! Warum in den Arsch? Das ist die einzige Stelle an der die angeschriebenen noch etwas spüren, der Schädel ist bei denen ohne Schmerzen!

Räumt die Leichen weg
Räumt die Leichen weg
1 Jahr zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Was meint Baerbock, wenn sie „erzwungene Grenzen“ niemals anerkennen will?
Gehört sie jetzt auch zu den „Reichsbürgern“?

Ulrike
Ulrike
1 Jahr zuvor

Hoffentlich dass die dummen Europäer mal sehen wem sie die Stange halten bzw. welchem Befehlshaber dieser „Soldaten „.

birgit
birgit
1 Jahr zuvor

Ich möchte schon jetzt im Zuschauerraum einen Platz in der ersten Reihe reservieren, genau wie bei ZDF und ARD.
Auf Einladungen der hier agierenden Firmenrichter kann dankend verzichtet werden.
Die bringen bloß die Ostfront zum rutschen.

gerhard
gerhard
1 Jahr zuvor
Reply to  birgit

Die west-Richter reißen sich geradezu um eine Teilnahme …können aber nicht einfliegen wegen EU-Flugverbot… bliebe noch der Seeweg durchs ( von Ukraine) verminte Schwarze Meer…

Rosemarie+Pauly
Rosemarie+Pauly
1 Jahr zuvor

Weiß nicht, ob das eine gute Idee gewesen ist.

DET
DET
1 Jahr zuvor

Ich denke, dass das keine gute Idee war/ist, denn alle Gerichtsbarkeit hier
in der EU basiert auf das Internationale See bzw. Kommerzrecht, welches
auf nicht lebende Entitäten Anwendung findet wie auch die Militärgerichte
in den USA und nicht auf das Landrecht, das für lebende Menschen gilt,
welches man sukzessíve abgeschafft hat. Mit den Rechtskreisen des
Internationale See bzw. Kommerzrechts ist allen Anwälten und Richtern
vorgeschrieben Mitglied in der BAR zu sein, anders würden sie überhaupt
nicht angestellt werden; BAR steht für „British Accreditation Registry“ und
das letzte Wort in Streitigkeiten hat die Britische Queen.

Im Landrecht, wie es in Preußen mal entwickelt wurde, sprechen nicht die
Richter die Urteile, sondern Geschworene aus dem Volk und der Richter
hat nur die Aufgabe der Einhaltung von Regeln und Gesetzen. Zum Beispiel sieht das Kontrollratsgesetz Nr. 4 aus dem Besatzungsrecht für uns solche
Gerichte ab 1994 vor, die aber nicht eingerichtet wurden.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor
Reply to  DET

Die wurden in der EU nicht gewählt! DIE können Aspirin gegen Kopfschmerzen empfehlen, mehr nicht!
Wenn das Gericht in Russland stattfindet, könnte ich mir einen Vorteil vorstellen.
In Russland ist der Tod in der Gefängniszelle nicht so verbreitet wie in Den Haag!

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#Ich verweise auch auf den Umstand, das die BRvD-GmbH und deren vermeintliche Regierung im
Betriebsgesetz der “BRvD-GmBH Deutschland” keiner Gebietskörperschaft eigen ist, und daher, auch mit Aufgabe aller Grenzen, siehe EU und Hoheitsrechte der BRvD-GmbH Deutschland, auch keine See- oder Handelsrechte entstehen können! Auch die derzeitige rechtswidrige Überarbeitung des Seerechts ändert gar nichts an der Tatsache, daß Sie als vermeintliche Verwaltung der Stadt xxxxxx ohne Lizenz haften, da Sie für das sogenannte der BRvD-GmbH Deutschland weder eine Lizenz gemäß SHAEF Gesetz Nr. 2 und Nr. 52 noch gemäß SMAD Befehle Nr. 3, Nr. 64, Nr. 74. und 124 vorlegen können.#

Annette
Annette
1 Jahr zuvor

Gute Recherche.