Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Syrer setzen sich durch – Politik knickt vor Protest gegen Hallenunterbringung ein – Folgen könnten gravierend sein

Politik und Behörden gaben schnell nach: Syrische Protestler vor dem früheren Kongresszentrum in Berlin-Charlottenburg Bild: action press

Der erfolgreiche Protest einer kleinen Gruppe von Asylbewerbern gegen ihre Unterbringung in Notquartieren könnte für die deutsche Hauptstadt noch sehr weitreichende Folgen haben. Die Anspruchshaltung der Neuankömmlinge erzürnt viele Berliner.

Es war ein erstaunlich schneller Erfolg, den eine Gruppe von etwa 40 zumeist syrischen Personen verbuchen kann. Am Donnerstag, den 21. Juli tauchten erste Berichte auf, wonach „demonstrierende Flüchtlinge“ vor dem früheren Internationalen Congress Centrum (ICC) in Charlottenburg ein provisorisches Protestlager eingerichtet hätten. Bereits am darauf folgenden Dienstag meldete die RBB-Abendschau: Für alle Familien sind akzeptable Lösungen gefunden worden.

Allem Anschein nach hatten sich die Demonstranten mit ihrer Forderung durchgesetzt, nicht weiter in Notunterkünften leben zu müssen. Wie berichtet wurde, hatten einige der Protestierenden bereits neun Monate lang in Hallen gelebt: Zuerst im Horst-Korber-Sportzentrum am Olympiapark, das im Mai als Notunterkunft geräumt wurde. Als nächste Station folgte die Messehalle 26, die wegen der anstehenden Internationalen Funkausstellung nun nicht länger als Notunterkunft dienen konnte.

Ein Umzug ins frühere ICC oder zum Ex-Flughafen Tempelhof war dann offenbar der Anlass für das medienwirksame Protestlager der Gruppe. Ihr schneller Erfolg könnte brisante Folgen haben: Skeptiker fürchten, dass es nicht lange dauern wird, bis Nachahmer auf den Plan treten. Einwanderungs-Aktivisten und „Unterstützergruppen“ werden aufmerksam verfolgt haben, welchen Erfolg sie mit der Drohung eines dauerhaften Protestlagers im öffentlichen Raum erzielen können.

Noch vor wenigen Wochen war ein ähnlicher Vorstoß nämlich anders ausgegangen. Bereits am 10. Juli hatten etwa 30 Syrer versucht, vor der Neuköllner Jahn-Sporthalle ein Protestlager zu errichten. Auch in diesem Fall waren Bemühungen des Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lageso), eine Notunterkunft in einer Sporthalle aufzulösen, der Anlass.

Doch hier hat die Polizei relativ schnell eingegriffen: Die Beamten rückten mit Verstärkung an und beschlagnahmten einige der bereits aufgestellten Feldbetten. Mit der Zusicherung, das Anliegen zu prüfen, war der Versuch, öffentlichkeitswirksam einen Dauerprotest zu inszenieren, dann bald beendet.

So unterschiedlich der Ausgang beider Aktionen war, eine Gemeinsamkeit ist erkennbar: Die Drohung mit einem „Protestcamp“ wird von der Berliner Politik sehr ernst genommen. Ganz offensichtlich geht die Angst vor einer Neuauflage des „Modells Oranienplatz“ um. Unvergessen ist anscheinend, dass es gut anderthalb Jahre gedauert hat, bis die unhaltbaren Zustände auf dem von Immigranten besetzten Kreuzberger Platz wieder abgestellt  werden konnten.

Angefeuert von dem jüngsten Erfolg könnte es demnächst allerdings neue Versuche geben, über das Besetzen öffentlicher Räume Druck auf die Politik auszuüben. Quasi als Nebeneffekt der erfolgreichen Protestaktion vor dem ICC hat die Öffentlichkeit noch ein verblüffendes Detail zur Kenntnis nehmen müssen.

Wie eine Sprecherin der Senatssozialverwaltung bestätigte, besteht gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz  nach sechs Monaten ein Anspruch darauf, in eine Wohnung oder Gemeinschaftsunterkunft zu ziehen. Davon inspiriert, erwägen angeblich bereits mehrere Asylbewerber, einstweilige Verfügungen anzustrengen, um sich gegen die weitere Unterbringung in Notunterkünften zu wehren.

Ein Blick in die Leserbriefspalten der Hauptstadtpresse zeigt indes, dass derartiges vielen Berlinern kaum noch zu vermitteln ist. Die Briefschreiber beklagen unter anderem ein Anspruchsdenken, das nur wenig zu Flüchtlingen passe, die angeblich unter Lebensgefahr aus Kriegsgebieten entkommen seien.

Obendrein herrscht in Berlin ein akuter Mangel an preiswertem Wohnraum, von dem nicht nur Asylbewerber und Flüchtlinge betroffen sind, sondern auch viele Studenten, Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger. Medienwirksame Aktionen wie der jüngste Versuch einer Einrichtung eines Protestlagers sind allerdings von keiner diese Gruppen bekannt geworden.

Irritierend ist zudem noch eine andere Tatsache: Im Grundgesetz ist der deutschen Bevölkerung nämlich bislang kein Grundrecht auf Wohnen eingeräumt worden. Kein deutscher Obdachloser kann sich vor Gericht auf das Recht auf eine Wohnung berufen. Die bohrende Frage, die sich hier aufdrängt: Werden ausländische Neuankömmlinge etwa bevorzugt?

Welche finanziellen Belastungen der verbriefte Anspruch von Asylbewerbern auf Unterbringung allein für Berlin mit sich bringt, macht eine Studie deutlich, die das Maklerunternehmen Aengevelt vorgelegt hat. Auf der Grundlage von Zahlen des Bundes zur Zuwanderung kamen die Immobilienexperten zu dem Schluss, dass es knapp 2,2 Milliarden Euro kosten würde, Wohnungen für die rund 120000 Asylanten, illegal Zugewanderten und Flüchtlinge bereitzustellen, die laut der prognostizierten Zahlen in Berlin bis zum Jahr 2017 leben werden.

Quelle: preussische-allgemeine.de und pi-news.net vom 07.08.2016

 Direktbestellen klick aufs Bild

Die mobile Version verlassen