Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Hamburg: Generalstaatsanwaltschaft weist Beschwerde wegen Nichteinleitung von Ermittlungen gegen Bundeskanzler Scholz ab

16.08.2022Porträt von Olaf Scholz. Im Hintergrund weht eine große Fahne mit Hamburger Wappen.

Olaf Scholz als damaliger Erster Bürgermeister. (picture alliance / dpa / Marcus Brandt)

Im Cum-Ex-Steuerskandal um die Warburg-Bank hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg die Beschwerde eines Rechtsanwalts zurückgewiesen.

Er hatte gegen Bundeskanzler Scholz und den Ersten Bürgermeister Tschentscher Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gestellt. Dies hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft als unbegründet zurückgewiesen. Seine Beschwerde gegen die Entscheidung wurde nun von der Generalstaatsanwaltschaft zurückgewiesen, wie die Behörde dem „Tagesspiegel“ mitteilte.

Scholz war von 2011 bis 2018 Erster Bürgermeister Hamburgs, Tschentscher Finanzsenator. Die Finanzverwaltung der Hansestadt hatte damals eine hohe Millionen-Steuerrückforderung gegen die Warburg-Bank zunächst verjähren lassen und sich erst später um eine Eintreibung bemüht.

Quelle: Deutschlandfunk vom 16.08.2022

Sie finden staseve auf Telegram unter https://t.me/fruehwaldinformiert

Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve

Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald

Folgt unserem neuen Kanal Heimische Direktvermarktung: https://t.me/heimischeProdukte

Besuchen Sie den Shop durch klicken aufs Bild

 

 

 

 

Die mobile Version verlassen