Berlin. Das Corona-Regime ist keineswegs vom Tisch. Die zum 1. Oktober in Kraft getretene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes überträgt die Verlängerung oder Verschärfung von Maßnahmen lediglich der Zuständigkeit der Bundesländer.
Tatsächlich gibt es erste Verschärfungen. Sie wurden jetzt bezeichnenderweise im rot-rot-grün regierten Berlin verhängt. Dort hat die Grünen-Politikerin Ulrike Grote das Gesundheitsressort unter sich. Ihr gehen die derzeit geltenden Vorschriften nicht weit genug, weshalb sie nun einen Bugeldkatalog für Verstöße erlassen hat. Dieser sieht zum Teil drastische Geldstrafen für die Mißachtung der noch geltenden Masken- und Testzwänge vor. Tritt er in Kraft, können Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro fällig werden.
Derzeit gilt in der Hauptstadt Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Die grüne Gesundheitssenatorin möchte diese auf öffentliche Innenräume wie Geschäfte, Universitäten, Volkshochschulen, Musikschulen, Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge ausweiten. Ihr Entwurf für eine Neufassung des Bußgeldkatalogs umfaßt saftige Strafen.
So sollen „maskenlose“ Besucher der genannten Einrichtungen 100 bis 500 Euro zahlen müssen, Betreiber, die die obligaten Tests nicht kontrollieren, sollen mit 1000 bis 5000 Euro zur Kasse gebeten werden; Infizierte, die trotz positivem Test nicht in Quarantäne bleiben, sollen ebenfalls mit 1000 bis 5000 Euro bestraft werden, ebenso Infizierte, die trotz Corona zur Arbeit erscheinen. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 02.11.2022
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