Berlin. Die laxe Praxis der Anwendung bundesdeutscher Asylgesetzgebung soll nun auch in Gesetzesform gegossen werden. Dem dient eine neue Maßnahme, die jetzt in Gesetzesform gegossen und vom Bundeskabinett letzte Woche ohne großes Aufsehen durchgewinkt wurde. Es geht um einen Gesetzentwurf, wonach die sogenannte Regelüberprüfung von Asylberechtigten künftig abgeschafft wird und nur noch „anlaßbezogen“, also in Ausnahmefällen erfolgen soll.
Bisher galt: mit der Regelüberprüfung erfolgt nach einer bestimmten Frist eine automatische Untersuchung, ob es zwischenzeitlich Gründe für einen Widerruf oder die Rücknahme der Asylberechtigung bzw. des Flüchtlingsstatus gibt. Diese Überprüfung wurde bislang durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt.
Künftig soll diese Prüfung nur noch „anlaßbezogen“ erfolgen. Außerdem sollen Asylbewerber eine behördenunabhängige Beratung in Anspruch nehmen können. Auch die Asylverfahrensberatung soll an „zivilgesellschaftliche Akteure“ (z.B. NGOs) ausgelagert werden können, die vom Bund, also vom Steuerzahler, dafür entschädigt werden.
„Um den Ausländer bestmöglich auf die Anhörung vorzubereiten, soll die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung, wenn möglich, bereits vor der Anhörung ansetzen“, sieht die „Formulierungshilfe“ aus dem Bundesinnenministerium vor.
Für das Jahr 2023 werden dafür 20 Millionen Euro veranschlagt. Für das Folgejahr geht die Bundesregierung von 80 Millionen Euro aus – Summen, die künftig im großen Stil an die einschlägige Asyl- und „Flüchtlings“-Lobby weitergereicht werden.
Die Abschaffung der Regelüberprüfung schließt nahtlos an das Gesetz zum „Chancen- und Aufenthaltsrecht“ an, das sogenannten gut integrierten Ausländern ohne gesicherten Status ein Aufenthaltsrecht zubilligt. Das deutsche Asylrecht ist künftig das Papier nicht mehr wert, auf dem es steht. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 08.11.2022
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