Genf. Nach der „Pandemie“ ist vor der „Pandemie“. Die WHO arbeitet nach wie vor hartnäckig auf den Abschluß eines internationalen „Pandemievertrages“ hin, der ihr weitreichende Befugnisse im Falle künftiger Seuchen einräumen soll. Ein erster Anlauf war allerdings im Dezember 2021 am Widerstand afrikanischer Staaten gescheitert. Nun fand vom 5. bis 7. Dezember ein weiteres Arbeitstreffen des Intergovernmental Negotiating Body, des zwischenstaatlichen Verhandlungsgremiums, statt.
Der aktuelle Vertragsentwurf sieht erweiterte Überwachungs- und Kontrollbefugnisse für die WHO vor, die in Artikel 10 („Stärkung und Aufrechterhaltung der Kapazitäten für die Pandemieprävention, ‑vorsorge, ‑reaktion und ‑wiederherstellung der Gesundheitssysteme“) und Artikel 17 („One Health“) detailliert aufgeführt sind.
Darin werden die Mitgliedstaaten der WHO aufgefordert, „Überwachungssysteme“ sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor aufzubauen und zu verstärken und die „One Health“-Überwachungssysteme der WHO zu stärken.
Der Vertragsentwurf räumt der WHO aber nicht nur neue Überwachungsbefugnisse ein, sondern schreibt auch grundsätzlich „die zentrale Rolle der WHO“ fest, indem er sie zur „leitenden und koordinierenden Behörde für die internationale Gesundheitsarbeit“ bestimmt.
Das zentrale Instrument der künftigen weltweiten Gesundheits- und „Pandemie“-Kontrolle soll das digitale Gesundheitszertifikat sein. Es soll in künftigen Krisenlagen maßgeblich die weltweite Mobilität steuern – und erforderlichenfalls unterbinden. In China sind solche digitalen Hürden bereits flächendeckend im Einsatz.
Nach aktuellem Stand wird die Einführung des digitalen Gesundheitszertifikats von den westlich orientierten G7-Ländern unter Führung der USA, aber auch von den G20 inklusive Indien, China, Rußland, Brasilien und anderen Entwicklungsländern unterstützt. (mü)
Quelle: zuerst.de vom 15.12.2022
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