Berlin. Während Rußland erst vor wenigen Wochen die Gesetzgebung gegen LGBT-Propaganda in der Öffentlichkeit verschärft hat, geht Deutschland den umgekehrten Weg – es stellt LGBT und anderes nicht-traditionelles Sexualverhalten unter den besonderen Schutz des Staates.
Offiziell will die Bundesregierung „Haßkriminalität“ gegen LGBT-Menschen stärker ahnden. Deshalb hat sie in der Kabinettssitzung am Mittwoch den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes beschlossen. Dieses beinhaltet unter anderem, daß „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive ausdrücklich in die Strafgesetze zu „Haßkriminalität“ aufgenommen werden.
Sven Lehmann, Queer-Beauftragter der Bundesregierung, erklärte, der Staat müsse „Haß“-Verbrechen gegen LGBT-Menschen „entschlossen“ entgegentreten. Daher begrüße er „das heutige klare Zeichen der Bundesregierung gegen Haßkriminalität, die sich alltäglich gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) richtet“.
Durch die Änderung im Gesetzestext werden etwaige Verstöße in Gerichtsverfahren strafverschärfend einbezogen und damit mit besonderem Nachdruck geahndet. „Geschlechtsspezifische“ Beweggründe umfassen dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten. In der aktuellen Version ist „Haß“ gegen Frauen und LGBT nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 27.12.2022
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