16.01.2023
Ein Laptop zeigt einen Asylantrag.
Ein Asylantrag des BAMF (www.imago-images.de/ McPHOTO)
Deutschland scheitert einem Medienbericht zufolge häugfig mit einer Rückübergabe von Flüchtlingen an EU-Länder, in denen diese bereits einen Asylantrag gestellt haben.
Von gut 68.700 Ersuchen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge seien in nur knapp 4.160 Fällen Personen zurückgenommen worden, schreibt die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf Zahlen der Behörde. Das entspreche einer Quote von rund sechs Prozent und sei der bislang niedrigste Wert, während zugleich die Zahl der BAMF-Ersuche einen Höchststand erreicht habe. Besonders niedrig war die Bereitschaft zur Rücknahme demnach in Italien und Griechenland. Grundlage für die EU-Asylgesetzgebung sind die sogenannten Dublin-Regeln. Demnach ist eigentlich der Staat für die Bearbeitung zuständig, in dem die Person zuerst europäischen Boden betritt.
Reist sie nach der Ankunft in der EU weiter und stellt in einem anderen Land erneut einen Asyl-Antrag, kann sie in das Erstaufnahmeland zurückgeschickt werden.
Quelle: Deutschlandfunk vom 16.01.2023
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